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Frage von Klaus P. •

Frage an Barbara Hendricks von Klaus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hendricks,

vor mir liegt eine Zusammenfassung daüber, was die im BT vertretenen Parteien in Sachen Waffenrecht verändern wollen.

Mir stockte der Atem als ich die Forderungen der SPD gelesen habe. Ich bin Sportschütze und legaler Waffenbesitzer. Zudem bin ich durch und durch Demokrat. In beiden Eigenschfaten traute ich meinen Augen kaum.

Zur Sache 1:

Was genau meint die SPD damit, daß "Waffenregister in Verbindung mit potentiell bedenklichen Äußerungen von Waffenbesitzern" geführt werden sollen?

Zur Ausführung1 :
Was ganz genau ist eine bedenkliche Äußerung? Wer meldet diese? Sollen Meldungen Dritter überprüft werden oder soll einfach alles geglaubt werden? Wo sollen die Äußerungen auf welche Art gespeichert werden? Wie lange sollen die Äußerungen gespeichet werden?

Zu Ihrer PERSÖNLICHEN Sicht 1:
Ist das nicht die Wiederenführung des Denunziantentums und der Bürgerüberwachung nach Machart der DDR/Stasi? (Bürger melden Äußerungen anderer Bürger)

Weiter möchte die SPD, daß der Antragsteller bei Erlaubniserteilung Wohunungskontrollen zustimmt.

zur Sache2 :
Aus welchem Grunde soll der Artikel 13 GG zwar für Verbrecher gelten, nicht aber für unbescholtene Waffenbesitzer?

Zur Ausführung 2 :
Wer genau soll die Wohung wann und wie betreten dürfen? Was soll passieren, wenn der Waffenbesitzer bei einer geplanten Kontrolle nicht zu Hause ist? (Arbeit, Freizeit, Einkaufen, pp.)

Zur Sache 3:
Sollen weitere GG-Artikel für Waffenbesitzer außer Kaft gesetzt werden und wenn ja welche?

Zu Ihrer PERSÖNLICHEN Sicht 2:
Glauben Sie nicht auch, daß sich die Verfasser des GG, also der parlamentarische Rat, etwas bei der Schaffung des GG (hier Artikel 13) etwas gedacht hat?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Pöhlker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pöhlker,

ich weiß nicht, auf welche Quelle Sie sich beziehen - mir ist keine derartige Forderung bekannt, wie Sie sie in Punkt 1 benennen. Die von Ihnen gezogenen Schlussfolgerungen ("Denunziantentum") sind also nicht zu befürchten.

Allerdings halte ich Überlegungen, wie die Einhaltung der Vorschriften des Waffengesetzes zu gewährleisten ist, für angebracht. Schließlich war es der Zugriff auf ungesicherte Waffen, der unmündige Söhne zu Mördern und Selbstmördern gemacht hat- das muss jedem einzelnen Waffenbesitzer Anlass zur Sorge sein. Natürlich gehen wir alle davon aus, dass Jeder, insbesondere jeder Vater, der Waffen zuhause aufbewahrt, diese ordnungsgemäß sichert.Und dennoch passiert das Gegenteil immer wieder. Der Staat, der für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen hat, ist deshalb geradezu verpflichtet, die Qualität seiner Rechtsvorschriften und deren Einhaltung zu prüfen.
Alle Überlegungen und Maßnahmen hierzu werden von den Bundestagsfraktionen im Einklang mit dem Grundgesetz getroffen, darauf können Sie sich verlassen.

Wenn es gelänge, den Zugriff auf Waffen zu verhindern und Leben zu retten, so ist damit noch nicht die für den Gewaltausbruch ursächliche Konfliktlage der Amokläufer gelöst. Dafür muss das familiäre und schulische Umfeld sensibilisiert und gestärkt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Hendricks