(...) Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen hatte lediglich diesen einen Kritikpunkt der Schiedsgerichte an den Verhandlungsinhalten herausgegriffen, sich jedoch nicht mit weiteren, ebenso wichtigen Diskussionspunkten befasst. Dazu gehören aus unserer Sicht dringend zu verankernde Kernarbeitsnormen der ILO, der Schutz der öffentSchutz der öffentlichen Daseinsvorsorgechung von Standards nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern auf ein höchstmögliches Niveau zwischen den USA und Europa. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in Freihandelsabkommen auch große Chancen und Vorteile – vor allem für den Mittelstand, die Industrie sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – die in dem Antrag der Grünen keinen Widerhall fanden. (...)
(...) Hier das Ergebnis: Wie Sie sicherlich wissen, sind Renten der betrieblichen Altersversorgung gemäß § 229 SGB V mit der gesetzlichen Rente vergleichbare Einnahmen und unterliegen deshalb der Beitragspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um eine wiederkehrende oder um eine einmalige Versorgungsleistung handelt. (...)
(...) Ich glaube, dass in dieser Hinsicht Freihandelsabkommen auch eine Chance bieten, wenn penibel darauf geachtet wird, dass nicht der kleinstmögliche Nenner, sondern der höchstmögliche Anspruch bei der Festlegung gemeinsamer Schutzstandards Berücksichtigung findet. (...) Ich möchte mich auch kurz noch zum Weg der Beschlussfassung äußern. (...)
(...) Die wirksamste Vorgehensweise ist mehr Einsatz für ein gesellschaftliches Miteinander und mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem – unabhängig von Herkunft oder Religion. (...) Um die durch Zuwanderung aus den EU-Staaten besonders geforderten Kommunen zu unterstützen, stellt der Bund hier ca. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Deutsch-Ukrainischen Sozialversicherungsabkommens. Auf Anfrage im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), welches in dieser Angelegenheit federführend ist, wurde mir mitgeteilt, dass seit 2009 ein endverhandelter Entwurf für ein solches Abkommen vorliegt. (...)
(...) Selbstverständlich ist es nicht so, dass die Daten der Bundestagsabgeordneten als schützenswerter angesehen werden als die der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Die derzeitige Regelung zur Datenprotokollierung durch die Bundestagsverwaltung, nach der die Verbindungsdaten der Abgeordneten für drei Monate gespeichert werden, stammt aus dem Jahr 2008 und war in erster Linie zur Datenwiederherstellung bei technischen Problemen geschaffen worden. Bei der jetzt von der Kommission des Ältestenrats für den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken und –medien (IuK-Kommission) angedachten Änderung der Speicherfrist auf eine Woche handelt es sich um eine Anpassung auf das technisch notwendige Mindestmaß. (...)