Frage an Axel Voss von Herbert D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Voss,
wie stehen Sie zu den Sanktionen der USA gegenüber Syrien, Iran, Venezuela, Russland,....? Ist dies völkerrechtlich zu vertreten?
Die USA, von eine ehemaligen US-Präsidenten auch als Schurkensatt bezeichnet, verletzt nicht nur das Völkerrecht sondern auch die Menschenrechte, die unter anderem von der inhaftierten Chelsea Manning und den zu Unrecht inhaftierten Julian Assange aufgedeckt wurden. Wieso weigert sich die EU eine Protestnote in Richtung USA und Großbritannien zu schicken um u.a. Frau Manning und den gesundheitlich angeschlagenen Herrn Assange, dessen Tod in Kauf genommen wird, frei zu lassen?
Wie stehen Sie zu der folgenden Tatsache und warum bestellt die EU nicht den US-Diplomaten ein ? :
'Zum einen braucht man sich nur anschauen, was die US-Regierung auf das Völkerrecht gibt, wenn sie einen Bürgermeister auf Rügen mit Sanktionen und Verhaftung bedroht, wenn er ein russisches Rohr-Verlegeschiff in einen Hafen einlaufen lässt, für den er zuständig ist. Von der Bundesregierung kam keine erkennbare Gegenwehr. Solche Beispiele, bei denen die USA eigene Rechtsetzung über Völkerrecht setzen, gibt es unzählige. Es ist erklärtes Programm der USA seit langem.'
Quelle: https://norberthaering.de/news/gold-venezuela-bundesbank/
Es schrieb Ihnen ein kritischer Bürger und Verfechter der Demokratie
Herbert Derksen
Sehr geehrter Herr Derksen,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie viele einzelne Vorgänge ansprechen, in denen die USA Ihrer Auffassung nach das Völkerrecht verletzen.
Man kann diese Vorgänge jeweils sehr unterschiedlich bewerten und ich persönlich möchte diese aufgrund der jeweiligen Komplexität nicht pauschal beurteilen.
Generell hat sich das transatlantische Bündnis in vielen Jahrzehnten der engen Partnerschaft für Europa sowie auch für Deutschland als richtig und gut erwiesen. Allerdings ist diese Partnerschaft unter der Regierung Trump sehr schwierig geworden und wird auch durch die Interpretation des Völkerrechts sowie dem Umgang der US-Regierung mit diesem öfters vor eine große Belastungsprobe gestellt.
Gerade der EU-Außenbeauftragte hat dies auch wiederholt öffentlich mit deutlichen Worten kritisiert.
Wie Sie aber vielleicht wissen, ist es bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU so, dass die Regierungen der 27 Mitgliedstaaten einstimmig über GASP-Fragen und die Richtung der Union entscheiden. Deshalb kann auch „die EU“ nicht einfach im Rahmen eines formalen Aktes den Botschafter eines Drittstaates einbestellen. Hierfür müsste erst eine gemeinsame Position der 27 nationalen Regierung und ein Konsens über das weitere Vorgehen gefunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Voss