Axel Voss
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Frage von Johannes Z. •

Frage an Axel Voss von Johannes Z. bezüglich Verbraucherschutz

Ich beziehe mich auf den Bericht des NDR, in dem berichtet wird, dass Sie eine Gesetzesinitiative anstoßen möchten, die es Menschen mit Zivilcourage erschwert, kriminelle oder derzeit gesetzlich unreguliererte, anstößige Handlungen wirksam öffentlich zu machen. Ich nehme an, dass Sie Gesetzesvorhaben nur bei schwerwiegenden Missständen auf den Weg bringen. Bevor ich mir nun eine Meinung bilde, möchte ich von Ihnen folgende Dinge wissen:

1. Wie hoch war, sagen wir in den letzten 5 Jahren, der volkswirtschaftliche Schaden in Deutschland durch Whistleblower?

2. Wie hoch war der volkswirtschaftliche Schaden, der entstand, weil zuwenig Menschen die Zivilcourage hatten, Missstände öffentlich zu machen? (Am Abgasskandal waren sicher hunderte, wenn nicht tausende Menschen beteiligt, von denen niemand den Mut hatte, an die Öffentlichkeit zu gehen.)

Ihre Antwort bestimmt für mich, wer mehr gesetzliche Unterstützung braucht.

Axel Voss
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten EU-Richtlinie „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen.

Der Schutz von Hinweisgebern, so genannten Whistleblowern, ist in der EU uneinheitlich geregelt. Deshalb hat die EU-Kommission eine Richtlinie vorschlagen,
um Personen zu schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Gefahren oder Nachteile für das öffentliche Interesse mitteilen.
Dabei sollen klare Strukturen für die Meldung von Missständen sowohl innerhalb einer Organisation oder Firma als auch an Behörden geschaffen werden. Ferner sollen Hinweisgeber vor Kündigungen, Zurückstufungen und anderen Repressalien geschützt werden. Für die nationalen Behörden soll zudem eine Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürger bestehen.

Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP – aus Deutschland CDU/CSU), setze ich mich unmissverständlich für einen besseren Schutz von Hinweisgebern ein, die Verstöße gegen das europäische Recht melden und damit im öffentlichen Interesse handeln. Es darf nicht sein, dass Informanten, die beispielsweise auf illegale Briefkastenfirmen, Steuerhinterziehung oder gefälschte Abgaswerte hinweisen, von den nationalen Strafverfolgungsbehörden belangt werden.

Ich werbe bei der Diskussion über den Richtlinienentwurf allerdings für eine klare juristische Definition, welche Hinweise vom Geltungsbereich der Richtlinie erfasst werden. Für den Schutz eines Whistleblowers kann deshalb m.E. nur die Meldung eines Verstoßes gegen das geltende Recht ein tatsächlich neutrales Kriterium sein. Dies bedeutet in der Praxis: Nur wenn man von einer Rechtsverletzung berichtet, fällt man auch unter den Schutz der Richtlinie. Eine solche Regelung bedeutet Klarheit für den potentiellen Informanten, die Bevölkerung, die Unternehmen und auch den Staat.

Eine moralische Bewertung von Handeln ist dagegen nicht objektivierbar und deshalb, auch nicht klar zu definieren. Es wäre z.B. fatal, wenn unter dem Schutz der Richtlinie ein Arbeitnehmer Firmengeheimnisse verrät, nur weil er mit der Unternehmenspolitik nicht einverstanden ist, oder ein Polizist Einsatzpläne veröffentlicht, die er für moralisch nicht vertretbar hält.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Voss

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