Frage an Axel Voss von Melanie M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Voss,
zu der Urheberrechtsreform habe ich bereits im Juni eine Frage gestellt und auch eine Antwort bekommen und möchte eine Nachfrage stellen.
Sie führten an, dass die Erkennungssoftware nur Urheberechtsverstöße erkennen werde, weil sie mit den Informationen der Urheberechtshalter gefüttert werde und daher klar zwischen Verstößen und rechtlich erlaubte Nutzungen unterscheiden kann. Dafür führten sie das Beispiel YouTube an. Da scheinen sie mir nicht auf dem Stand der Forschung und der Anwendung zu sein.
YouTubes Algorithmus hat weißes Rauschen und Vogelgezwitscher als Copyright-Verletzung erkannt oder auch unterschiedliche Einspielungen von Bach, von dem nur eine Einspielung von einer Plattenfirma an YouTube gemeldet wurde. Wie schlecht solche Algorithmen sind zeigt sich auch gerade auf Tumblr, wo eine Software pornographische Inhalte aufspüren soll und dabei alles Mögliche als pornographisch markiert, von Bildern von Brötchen und Dünen bis zu Michelangelos David und Bildern von komplett bekleideten Menschen.
Sie können sicherlich einen wissenschaftlichen Mitarbeiter des EU-Parlaments beauftragen Recherchen zu diesen Beispielen anzustellen. Auch haben sich ja schon viele Experten mit ihren Zweifeln an der Machbarkeit ans Parlament gewendet.
Meine Fragen vor diesem Hintergrund der Fehleranfälligkeit von Algorithmen:
1. Warum halten sie an einem technischen Upload-Filter in Artikel 13 fest, wenn es bisher kein funktionieren Upload-Filter gibt, der tatsächlich sicher zwischen Urheberrechtsverstößen und Zitation und transformativer Werksnutzung unterscheiden kann?
2. Wie wird die EU sicherstellen, dass rechtmäßige Zitation und auf transformative Werksnutzung durch Artikel 13 nicht negativ beeinflusst wird?
3. Wie also müssen Plattformbetreiber sicherstellen, dass ihre Upload-Filter diese Rechte nicht beeinflussen?
4. Wie wird die EU das überwachen? Welche Konsequenzen wird es für Plattformbetreiber haben, wenn sie doch mehr zensieren als notwendig?