Axel Voss
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Frage von Pascal D. •

Frage an Axel Voss von Pascal D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Voss,

nach der Lektüre verschiedener Stellungnahmen von Ihen sowie Ihrer Antworten auf dieser website ergeben sich für mich einige grundsätzliche Fragen, die ich anhand konkreter Beispiele formulieren möchte:

Datenschutz: Um zu begründen, weshalb Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern von denmeisten Datenschtzverpflichtungen ausgenommen werden sollten, führen Sie das Beispiel einer Torten-Vorbestellung in einer Bäckerei an. Ist Ihnen nicht bekannt, dass (nicht nur, aber vor allem) im Bereich des e-Commerce eine Vielzahl von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern bzw. mit weniger als 250 Mitarbeitern in EUROPA nicht nur täglich Millionen von Datensätzen verarbeiten, sondern auch einen Millionengewinn ausweisen, der eine Umsetzung hoher Datenschtzstandards unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mühelos ermöglichen würden? Gemessen an diesem Sachverhalt halte ich Ihr Beispiel für realitätsfern.

Bürgerrechte: Sind Sie der Meinung, dass die Wäühler Ihres Wahlkreises Sie gewählt haben, damit sie die Weitergabe ihrer intimsten Daten wie Religionszugehörigkeit oder sexuelle Orientierung ohne deren Kenntnis und Zusatimmung ermöglichen? In einer vernetzten Welt eröffnet das durchaus die Möglichkeit, beispielweise gezielt zum Opfer von diskrimierenden Übergriffen und Teroranschlägen zu werden.

Ist Ihnen bekannt, dass nur durch Verbrennung der seinerzeit in Holland sehr akkurat geführten Einwohnerregister verhindert werden konnte, dass die Nazis tausende holländischer Juden schon wenige Tage nach dem Überfall auf Holland direkt aus der Wonung weg entführten? Niemand kann ich die Zukunft sehen und ausschließen, dass sich erneut entsprechende Ideologien entwickeln; die Rechtspopulisten sind auf dem Vormarsch. Wie können Sie es mit Ihren Gewissen und Ihrer christlichen Ethik vereinbaren, durch eine Schwächung des Datenschutzes aus Unternehmensinteressen solchen Gefahren Vorschub zu leisten?

Freundliche Grüße
P. D.

Axel Voss
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

haben Sie Dank für Ihre Anmerkungen zum Datenschutz und zu Bürgerrechten.

Leider laufen jedoch in Ihren Ausführungen einige Fakten durcheinander.

Zunächst zum Datenschutz:

Es ist richtig, dass die EU-Kommission in ihrem Gesetzes-Vorschlag beabsichtigte, eine Ausnahmeregelung für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern hinsichtlich eines Datenschutzbeauftragten einzuführen. Eine Freistellung von Unternehmen von der Datenschutz-Grundverordnung war nie Teil von Überlegungen, wie Sie es darstellen.

Jeder, der sein Geschäftsmodell auf der Verarbeitung von Daten aufbaut, muss einen Datenschutzbeauftragten ernennen – dazu gibt es keine Ausnahmen.

Zu Ihrer Frage zu den Bürgerrechten:

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Die Bürgerinnen und Bürger haben zu jeder Zeit ein Recht darauf, dass ihre Daten geschützt werden. In diesem Grundsatz dürfen wir uns nicht beirren lassen. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, sich für den Schutz der Grundrechte einzusetzen. Mit der Datenschutz-Grundverordnung haben wir diese Zielsetzung umgesetzt.

Für den Schutz von persönlichen Daten gibt es künftig einheitliche Standards, die unmittelbar in jedem EU-Land gleich gelten. Mit der Datenschutz-Grundverordnung werden die Rechte der Bürger somit gestärkt!

Ich kann nicht nachvollziehen, wie Sie zu der Annahme kommen, dass ich den Datenschutz schwächen will. Vielmehr ist Fakt, dass ich mich mit Vehemenz für einen Datenschutz eingesetzt habe, der zeitgemäß ist und nicht durch seine alte Struktur unsere Privatsphäre und wirtschaftliche Zukunft auf das Spiel setzt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Axel Voss

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