Frage an Axel Voss von Hans-Jürgen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Voss,
das Gesetz zur Panoramafreiheit ist fundamentaler Bestandteil unserer Demokratie. Der Änderungsantrag 421, angenommen durch den Rechtsausschuss mit den Stimmen der Christdemokraten, Sozialdemokraten und Jean-Marie Cavada (Liberale) zielt auf eine Beseitigung der Panoramafreiheit. Sie erlaubt Journalisten und jedermann von Ereignissen zu berichten, ohne befürchten zu müssen wegen unerlaubter Abbildung von Gebäuden, die zwangsläufig bei Ereignissen im öffentlichen Raum mit auf dem Bild erscheinen, belangt zu werden.
Die Abschaffung der Panoramafreiheit kommt einer Zensur gleich, da jeder ein missliebiges Foto abmahnen - verbunden mit hohen Abmahngebühren - oder durch Schadensersatzforderungen gegen den Fotografen verhindern bzw. derart verteuern kann, das es für den Fotografen ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Welche Zeitung oder Fernsehsender kann es ohne Panoramafreiheit riskieren Bilder von politischen Ereignissen zu senden, weil bei einem Kameraschwenk ein Gebäude ins Bild kommt. Es ist auch nicht zu verstehen warum Architekten ein Urheberecht für Ihre Arbeit zustehen soll, sie sind für ihre Leistung bezahlt worden. Warum sollen sie anders behandelt werden als andere Berufsgruppen, z.B. Modedesigner oder Frisöre. Oder soll ich zukünftig Gebühren an meinen Modedesigner/Frisör entrichten weil ich ein Bewerbungsfoto von mir herstellen lassen will? Schließlich sind auf dem Foto die Kleidung und meine Frisur zu sehen.
Ich fordere Sie hiermit auf für den Erhalt des freien Zugangs zu Bilddokumenten aus dem öffentlichen Raum einzutreten, den Dschungel von Gebühren nicht weiter zu fördern durch Abschaffung der Panoramafreiheit und den mutmaßlich mehrheitlichen Willen des deutschen Volkes nach Erhalt der Panoramafreiheit zu respektieren.
Wie stehen Sie zu diesem Thema?
H. W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben uns letzte Woche im Europäischen Parlament mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass wir - wie bisher auch - die nationalen Regelungen zur Panoramafreiheit erhalten möchten. Es bleibt damit in Deutschland auch weiterhin erlaubt, Bilder, Fotografien und Videos von Werken an öffentlichen Orten ohne Einwilligung der Urheber weiter zu verwenden, für Privatpersonen wie für Berufsfotografen, Journalisten und andere Berufsgruppen. Hierfür haben wir uns Seiten der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament stark gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Voss