Frage an Axel Voss von Christian U. bezüglich Recht
Werter Herr Voss,
Sie trommeln im EU Parlament gerade für die Vorratsdatenspeicherung. Ich würde von Ihnen gern erfahren warum.
In allen mir bekannten Studien zu dem Thema und weiterführend in den Auswertungen der Länder die dieses Instument seit Jahren einsetzen, erweist sich das es nutzlos ist. Die nachweisbaren Erfolge sind marginal.
Bitte nennen Sie mir Gründe warum Sie diese massive Freiheitseinschränkung der gesamten Befölkerung unterstützen.
Sehr geehrter Herr Ulrich
die Menschen haben den Wunsch nach dem Schutz ihrer Privatsphäre, mit dem die Vertraulichkeit ihrer Daten einhergeht. Das ist nicht nur ein vollkommen berechtigter Wunsch, sondern es ist ein in der Europäischen Grundrechtcharta festgeschriebenes Recht. Es liegt mir fern, das in Frage zu stellen. Im Europäischen Parlament engagiere ich mich stark für die Novellierung des Datenschutzrechts.
Gleichzeitig haben die Menschen den Wunsch nach Sicherheit. Sie wollen sich durch den Staat ebenso vor Terroranschlägen geschützt wissen, wie vor Kreditkartenbetrug oder anderen Straftaten. Auch dieser Wunsch ist berechtigt und ist ebenfalls ein festgeschriebenes Grundrecht nach Artikel 6 der Grundrechtecharta. Aus meiner Perspektive gilt, und so hat es der Europäische Gerichtshof nun auch entschieden, einen Ausgleich der beiden Grundrechte zu erreichen.
Für die Aufklärung oder (noch besser) Verhinderung von Straftaten sind für die Ermittler Daten erforderlich. Logischerweise können Daten nicht genutzt werden, die nicht gespeichert sind. Ich bin daher dafür, die Vorratsdatenspeicherung gesetzlich festzulegen - aber nur, und das sage ich ganz deutlich, wenn sie kontrolliert und in engen Grenzen erfolgt. Die Gerichte haben die bestehenden Gesetze mit guten Argumenten kassiert. Genau diese Argumente sollten uns als Richtschnur für eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Voss