Axel Voss
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Frage von Friedrich M. •

Frage an Axel Voss von Friedrich M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Voss,

bezugnehmend auf Ihre Antwort auf meine Frage vom 01.08. möchte doch noch einige tiefergehende Fragen stellen:

Ihr Ansinnen den Klein- und Mittelstand zu schützen ist aller Ehren wert.
Aber was glauben Sie, welche Kosten (auch bei einer vereinfachten Zulassung) auf die heutigen Produzenten zukommt?
Eine Zulassung ist doch wohl für jedes Gerät und jede Liquidvariante erforderlich. Sind Sie ernsthaft der Meinung, dass Klein- und Mittelständler diese Investitionen leisten könnten?

Wird nicht auch die Vielfalt an Geräten und Liquids extrem unter diesen Zulassungsverfahren leiden? Letztlich ist es aber genau diese Vielfalt, die es vielen Rauchern ermöglicht umzusteigen. Sehen Sie hier nicht die Gefahr, dass die wenigen (dann als Arzneimittel zugelassenen) E-Zigaretten als Ladenhüter in den Apotheken enden, weil Preis und Attraktivität dieser Produkte kaum einen Raucher zum Umstieg animieren wird?

Sie sind Jurist, daher lautet aber meine Kernfrage an Sie:
Was macht die E-Zigarette zu einem Arzneimittel und warum wird dies in einer Tabakrichtlinie definiert?
Kann das nach Gusto einfach so beschlossen werden, weil es gerade in den Kram passt?
JURI hat bereits signalisiert, dass dies so nicht funktionieren kann. Auch vor deutschen Gerichten ist der Versuch die E-Zigarette als Arzneimittel zu definieren bereits gescheitert, weil der E-Zigarette einfach die nötigen Eigenschaften eines Arzneimittels fehlen und sie auch nicht als solche beworben werden. Könnte man dann nicht auch Kaffee als Arzneimittel definieren?

Können Sie sich nicht auch alternative Wege vorstellen, die dem Produkt E-Zigarette eher gerecht werden?
Als Genussmittel z.B. mit entsprechenden (dann durchaus scharfen) Kontrollen mittels bereits vorhandener Kontrollwerkzeuge (z.B. aus dem Lebensmittelbereich)?

Danke für eine Antwort
F.Meyer

Axel Voss
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage zur EU-Tabakrichtlinie.

Der Gesundheitsausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass künftig generell alle nikotinhaltigen Ersatzpräparate (wie Nikotinpflaster oder Nikotinkaugummi) als Arzneimittel behandelt werden. Deshalb fällt auch die E-Zigarette im Gegensatz zu Kaffee unter diese Regelung.

Dies führt m.E. nicht zu einem Verlust an Vielfalt und zur Entstehung von „Ladenhütern“ in Apotheken.
Der Ausschuss möchte die Mitgliedstaaten sogar ermutigen, E-Zigaretten auch außerhalb der Apotheke anzubieten, um ihre Verfügbarkeit besser zu gewährleisten. In 18 Mitgliedstaaten wäre ein Verkauf von E-Zigaretten auch außerhalb der Apotheke bereits heute möglich. Um den Herstellern genügend Zeit für das Zulassungsverfahren zu geben, wurde außerdem eine längere Übergangszeit beschlossen.

Wie schon erläutert bin ich selbst nicht Mitglied im zuständigen Fachausschuss, werde aber gerne die Bedenken, die mich von vielen Bürgerinnen und Bürgern erreicht haben, in die Fraktionsberatungen mit einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Voss

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