Axel Voss
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Frage von Michael M. •

Frage an Axel Voss von Michael M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Voss,

ich habe eine Frage zur Neuregelung des Sorgerechts ab 19.05.2013. Wie Sie wissen, wurde Deutschland vom EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) wegen der alten Regelung (bis 18.05.2013) mehrfach wegen Diskriminierung von Vätern und somit einer Verletzung der Menschenrechte verurteilt.

In einer aktuellen Stellungnahme eines Jugendamtes an ein Familiengericht war nun folgendes zu lesen:

"Aufgrund des heutigen Sachstands ist davon auszugehen, dass eine Mitsorge des KV die KM so erheblich beeinflussen würde, dass ihr momentan stabiles Krankheitsbild nicht erhalten bleiben würde. Zum Kindeswohl ist es von erheblichen Belangen, dass sich die KM umfassend um das Kind kümmern kann und deshalb stabil bezüglich ihrer depressiven Erkrankung bleiben muss. Es ist unbedingt zu verhindern, dass das Kind noch einmal aus seiner gewohnten Umgebung genommen werden muss, um dem Kind Stabilität für ihre Entwicklung zu bieten."

Werden Kinder nunmehr vom Jugendamt (auch) als Medikamente missbraucht?

Wie passen die bereits angedrohte "Herausnahme des Kindes" und das Sorgerecht des Vaters zusammen?

Bitte nehmen Sie dazu Stellung.

Axel Voss
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mosuch,

vielen Dank für Ihre Mail.

Zu einer Stellungnahme eines Jugendamtes in einem –mir nicht bekannten- Fall werde und kann ich mich nicht äußern.

Ich kann Ihnen zu Ihrer Anfrage nur mitteilen, dass der EGMR keine EU-Institution ist und deshalb die Umsetzung von Urteilen eine reine Angelegenheit der jeweiligen Staaten ist, welche der Menschenrechtskonvention beigetreten sind.

Insofern empfehle ich Ihnen auch, das Thema „Sorgerecht für Väter“ bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag anzusprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Voss

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