Axel Voss
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Frage von Harry S. •

Frage an Axel Voss von Harry S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Voss,

ich habe davon Kenntnis erhalten, dass die EU plant, die Wasserversorgung im EU-Raum zu privatisieren.

Die Folgen einer solchen Privatisierung kann man in vielen Städten erkennen: höhere Preise, schlechtere Qualität und weniger Wartung.
Letzter Bericht von ARTE: "Water Makes Money" vom 12.02.2013.
Kann als Video-Stream unter der URL http://videos.arte.tv/de/videos/v-7307830.html bis zum 19.02.2013 online angesehen werden.

Meine Frage: wie ist Ihr Standpunkt zu diesem Thema?

Ich freue mich auf eine Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Harry Schmidt
Niederkassel

Axel Voss
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Mail zu den Vorschlägen der EU-Kommission, die Wasserversorgung zukünftig (teilweise) dem Wettbewerbsrecht zu unterwerfen.

Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Der diesbezügliche Vorschlag der EU-Kommission ist Bestandteil eines Entwurfes für eine neue EU-Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen.

Gemeinsam mit meinen CDU/CSU-Kollegen im Europäischen Parlament habe ich mich schon ganz am Anfang gegen die Notwendigkeit einer EU-Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen geäußert. Deswegen haben wir seitens der CDU/CSU-Abgeordneten im Binnenmarktausschuss auch die Richtlinie insgesamt abgelehnt.

Der Vorschlag beinhaltet jedoch nach intensiven Verhandlungen der CDU/CSU-Abgeordneten erhebliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Kommission, gerade auch zugunsten der deutschen Kommunen.

Die Richtlinie sieht auch keine allgemeine "Liberalisierung" der Trinkwasserversorgung vor, sondern stellt ausdrücklich klar, dass es den Kommunen vor Ort überlassen bleibt, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Dienstleistungen organisieren. Im Einzelnen:

1.) Die Richtlinie lässt kommunale Eigenbetriebe vollkommen unangetastet: Wenn eine Kommune Dienstleistungen der Daseinsvorsorge (wie z.B. Trinkwasserversorgung) selbst erbringt, fällt sie überhaupt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Das gilt für die kleineren Kommunen in Deutschland fast überall.

2.) Selbst wenn die Kommune in ihren Stadtwerken einen privaten Partner hat, die Kommune in den Stadtwerken aber einen beherrschenden Einfluss ausübt, bleiben Konzessionen aus dem Anwendungsbereich ausgenommen, wenn die Stadtwerke ihr Geschäft auf dem Gebiet der Kommune erbringen.

3.) Nur für den Fall, dass die teilprivatisierten Stadtwerke mehr als 20% ihres Geschäfts außerhalb ihrer eigenen Kommune erbringen, müssen Dienstleistungen künftig - genauso wie öffentliche Aufträge schon bislang - ausgeschrieben werden. Dies würde aber auch nur für Verträge gelten, die nach Inkrafttreten der Richtlinie abgeschlossen werden.

Dieser Richtlinien-Vorschlag muss nun noch im Plenum des Europäischen Parlaments und auch im Ministerrat von den Regierungen der Mitgliedstaaten beraten und beschlossen werden. Endgültig verabschiedet ist der Vorschlag erst dann, wenn sich beide Institutionen auf eine mehrheitliche Position einigen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Voss

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