Frage an Axel Voss von petra w. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Voss,
Ende Februar beginnen die Information und Diskussion über die Neuregelung des Tabakgesetzes. Ich bin seit 40 Jahren Raucherin. Seit ca 10 Mon. dampfe (e-Zigarette) ich. Ich konnte meinen Zigarettenkonsum von über 40 Zig/Tag auf max 7 Stk einschränken und hoffe auf weitere Erfolge. Ich bin sehr dankbar für die Alternative.
Daher möchte ich Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen: Der Vorschlag sieht vor, den Nikotingehalt der freiverkäuflichen Liquids stark einzuschränken. Höher dosierte Liquids sollen nur in Apotheken verkauft werden . Das heißt, daß die e-Zigarette gegenüblich der Zigarette benachteiligt würde, obwohl der Nikotingehalt in Zigaretten um ein vielfaches höher ist, abgesehen von den vielen Zusatzstoffen. Für Menschen wie mich wäre das das aus fürs Dampfen.
Es gibt Studien über die Liquids und das Dampfen. Wer sich dafür interessiert, findet hier
http://ig-ed.org/faktensammlung/
Und hier
www.rursus.de unter anderem ausführliche Faktensammlungen.
Alle Inhaltsstoffe (Lebensmittelaromen,Glyzerin,Propylenglykol,Wasser,Nikotin), sind ausgiebig erforscht und auch zT in Lebensmitteln zugelassen. Dagegen habe ich beim Tabak nie Angaben auf alle Inhaltsstoffe gefunden!! Das würde viele Menschen mehr abschrecken als alle Bilder! Wünschenswert wäre somit ein „Reinheitsgebot“ für Liquids. Den Hinweis auf das Jugendschutzgesetz findet man selbstverständlich auch in den Shops.
Da das Thema e-Zigarette beim Vorschlag für die neuen Tabakrichtlinien nur am Rande gestreift wird, befürchte ich, dass diese Vorlage durchkommt, ohne dass sich die EU-Abgeordneten der Tragweite bewusst sind. Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, bedeutet das einen großen Vorteil für die Zigaretten, da diese frei verkäuflich sind, und das Aus für eine wesentlich unschädlichere Alternative.
Werden Sie sich auch außerhalb der Expertenanhörung informieren?
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrte Frau Weber,
vielen Dank für Ihre Mail und Ihre Ausführungen zur geplanten Tabakrichtlinie der EU.
Die EU-Kommission hat den Vorschlag für die Tabakrichtlinie am 19. Dezember 2012 veröffentlicht. Der hierfür zuständige Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments wird am 25. Februar 2013 eine öffentliche Anhörung zu dem Richtlinienvorschlag abhalten, in der auch die verschiedenen Interessenverbände ihre Stellungnahme abgeben werden.
Es gibt zurzeit keine unabhängigen wissenschaftlichen Studien, die die Schädlichkeit von E-Zigaretten belegen. Ich unterstütze daher die Position meines Kollegen Karl-Heinz Florenz MdEP, der Mitglied im Gesundheitsausschuss ist und sich bereits mit dem Richtlinien-Entwurf befasst hat, zuerst festzustellen, welche gesundheitlichen Auswirkungen das elektronische Rauchen hat. Danach dann kann die E-Zigarette entweder als Genussmittel, als Tabakprodukt oder als Medizinprodukt eindeutig eingeordnet werden.
Grundsätzlich begrüße ich es aber auch, dass für die E-Zigarette eine einheitliche Gesetzeslage in Europa geschaffen werden soll. Auf dem sensiblen Gebiet des Gesundheitsschutzes halte ich generell einheitliche Regelungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für sinnvoll.
Ich gehe davon aus, dass es im Gesetzgebungsverfahren eine umfassende Debatte geben wird, bevor die EU-Regierungen im Ministerrat und wir im Europäischen Parlament diese Richtlinie verabschieden werden. Zurzeit wird damit gerechnet, dass sich das Gesetzgebungsverfahren bis 2014 hinziehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Voss