Frage von Michael T. • 07.08.2016

Antwort von Axel Vogel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 18.04.2018
Soweit sich aus dem Verbot halbautomatischer Waffen ein Rechtsanspruch auf Entschädigung ergibt, ist dieser nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu befriedigen. (...)