Frage von Michael T. • 07.08.2016
Antwort von Axel Vogel Bündnis 90/Die Grünen • 18.04.2018
Soweit sich aus dem Verbot halbautomatischer Waffen ein Rechtsanspruch auf Entschädigung ergibt, ist dieser nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu befriedigen. (...)