
(...) Ähnlich wie im Straßenverkehr oder bei Arzneimitteln soll nach unserer Vorstellung in Zukunft das Gegenteil gelten: Finanzinstrumente müssen solange verboten sein, bis sie eine ausdrückliche Zulassung haben. Ein Finanz-TÜV dürfte nur Finanzprodukte zulassen, die offensichtlich einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen haben, verständlich sind und deren Risiken sich robust quantifizieren lassen. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, muss der Finanz-TÜV die Zulassung des betreffenden Instruments ablehnen. (...)