Halten Sie die Geheimhaltungspflicht im Fall der NS-Pipelines für wichtiger als die Information für Bürger/innen?
Sehr geehrter Herr Müller, meine o.g, Frage bezieht sich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken: „Die Bundesregierung sei nach sorgfältiger Abwägung zu dem Schluss gekommen, dass weitere Auskünfte aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erteilt werden können.“ Grund dafür sei die „Third-Party-Rule“ für die internationale Zusammenarbeit der Geheimdienste. Danach unterliegt der internationale Erkenntnisaustausch besonders strengen Geheimhaltungsauflagen. „Die erbetenen Informationen berühren somit derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und das Fragerecht der Abgeordneten ausnahmsweise gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen muss.“
Man kann demnach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass "befreundete Staaten" - höchstwahrscheinlich die USA - die Pipelines NS 1 und 2 zerstört haben?
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte wenden Sie sich direkt an mich unter der E-Mail-Adresse axel.mueller@bundestag.de. Als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Ravensburg - und damit auch Ihrer Heimatstadt Isny i.A. - bevorzuge ich den persönlichen Dialog mit den Menschen, die ich im Parlament vertrete.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das neue Jahr 2023
Axel Müller