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Axel Müller
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Frage von Gülfidan K. •

Frage an Axel Müller von Gülfidan K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Müller,

Die Kindertagespflege ist, mit ca. 150.000 Betreuungsplätzen, ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung in Deutschland. Fast 45.000 Kindertagespflegepersonen ermöglichen diese Art der Betreuung und retten derzeit so manche Kommune vor einer Klagewelle.
Laut aktueller Studien steigt die Qualifikation der Kindertagespflegepersonen stetig und die Anzahl der betreuten Kinder nimmt zu, was darauf schließen lässt, dass die Kindertagespflegepersonen diesen Beruf hauptberuflich ausüben und auch davon leben wollen.
Im SGB VIII § 23 steht leider immer noch, dass eine Kindertagespflegeperson eine Anerkennung für ihre Förderleistung bekommen muss, was von unterschiedlichen Gerichten so ausgelegt wird, dass gar keine richtige Bezahlung nötig ist.

So ist es 2017 in Deutschland möglich, dass selbstständige Kindertagespflegepersonen oft 50 Stunden pro Woche arbeiten und Betreuungsplätze für Kinder bieten, sie aber vom Jugendhilfeträger nicht ausreichend bezahlt werden. Ein Leben vom Beruf der Tagesmutter oder dem Tagesvater ist vielerorts nicht möglich.

Wie wollen Sie die Kinderbetreuung, insbesondere die Kindertagespflege fördern?

Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?

Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist?

Was sagen Sie zum Modell der leistungsgerechten Bezahlung vom Bundesverband für Kindertagespflege? Ist das eine Möglichkeit die Kindertagespflegepersonen fair zu bezahlen?

Ist dies in der Praxis umsetzbar und vor allem bezahlbar?
https://www.bvktp.de/files/bvktp-broschu__re_modell_zur_vergu__tung.pdf

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Sehr geehrter Herr K.,

am Tag erreichen mich vier bis fünf Anfragen von unterschiedlichsten Verbänden und Interessengemeinschaften aus ganz Deutschland, die einen überwiegend umfangreichen Fragenkatalog beinhalten, den ich doch bitte beantworten und dabei möglichst noch auf Detailprobleme eines besonderen Fachgebietes eingehen soll . Das ist nicht leistbar, da ich als Vorsitzender Richter am Landgericht voll berufstätig bin und kein Mandat besitze, das mir den Rückgriff auf ein eigenes Büro mit Mitarbeitern ermöglicht. Meinen Wahlkampf organisiere ich weitestgehend selbst. Ich bitte also um Verständnis, wenn ich Ihre Fragen gegenwärtig nicht beantworten kann, im Übrigen sind mir die Probleme aus meiner Mandatstätigkeit im Gemeinderat in Weingarten (Kindertagespflege Welfenburg) durchaus geläufig. Nur soviel im Voraus: Es besteht eben ein Unterschied zwischen einer KiTa und einer Tagespflege. Der Unterschied ist nicht wegzudiskutieren, daher die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Tagespflege ist auch keine "KiTa light", die zudem noch preisgünstiger ist. Vielfach wird aber gerade versucht, diese Unterschiede zu verwischen. Da hilft aber auch noch soviel Lobbyarbeit nicht. Nach meinem Kenntnisstand werden die Pflegesätze mit den jeweiligen Landkreisen ausgehandelt,, ich lasse mich da aber gerne eines Besseren belehren. das hat auch durchaus seine Berechtigung, da die Unterschiede in Deutschland zwischen den Kommunen, was Bedarf und Leistungsfähigkeit anbelangt, sehr groß sind. Einen einheitlichen Satz kann es somit nicht geben. Sie können sich aber gerne nach der BTW nochmals an mich wenden, ggf. auch, um ein persönliches Gespräch zu führen.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Müller

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