Frage an Axel Gehrke von Christoph D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gehrke,
Die AfD tritt bekanntlich für ein traditionelles Bild von Ehe und Familie ein und lehnt das sogenannte „Gender-Mainstreaming“ ab. Erkennen Sie und die AfD aber auch an, dass vom Normalfall abweichende sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten (LGBTI) tatsächlich existieren? Und was kann die AfD darüber hinaus leisten, diese Personengruppen (außer vor muslimischen Migranten) zu schützen?
Vielen Dank
Christoph Dalgas
Sehr geehrter Herr Dalgas,
für Ihre Anfrage zum Thema "Gender-Mainstreaming" danke ich Ihnen und möchte Ihre Fragen gerne wie folgt beantworten. Zunächst zum Thema „Gender“. Der Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG) geht von der meines Erachtens irrigen Annahme aus, dass es eine politisch relevante Gruppe gibt, die dafür eintritt, dass jeder sich sein Geschlecht selbst aussuchen kann und die Angaben zu seinem Geschlecht jederzeit ändern oder streichen kann. Ganz abgesehen davon, dass in einer Zeit in der Millionen Deutsche aufgrund der Corona-Krise um Ihre Existenz fürchten flächendeckende Gender-Identitätsberatungsstellen zu fordern, für mich nicht nachvollziehbar ist.
Die AfD tritt meiner Ansicht nach zu Recht dafür ein, Gender Mainstreaming als politisches Leitprinzip für staatliches Handeln auf allen Ebenen unverzüglich und ersatzlos zu beenden, Gesetze wie das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufzuheben und alle durch Steuergelder finanzierten Maßnahmen wie z. Bs. "Diversity Offices", Gleichstellungsbeauftragte und Gender-Lehrstühle zu beenden. Gender-Mainstreaming führt in seiner Anwendung regelmäßig zur Verletzung von Artikel 1-6 Grundgesetz, insbesondere von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz, da es mit der Diskriminierung konkreter Personen – in der Regel von Männern – aus geschlechtsspezifischen Gründen einhergeht. Die politisch verordnete Nivellierung der Unterschiede zwischen Männern und Frauen ist ein unzulässiger Eingriff des Staates in das private und gesellschaftliche Leben der Menschen, der überdies schon aus biologischen Gründen zum Scheitern verurteilt ist und eine Verschwendung von Steuergeldern darstellt. In Schulen, den Massenmedien oder im öffentlichen Raum bestimmte sexuelle Orientierungen oder Verhaltensweisen zu propagieren, wie zuletzt das Masturbationszimmer in den Kitas, lehne ich strikt ab. Der Förderung der klassischen Familie - wie sie auch im Grundgesetzt aus guten Gründen verankert ist - sollte wieder vermehrt politische und gesellschaftliche Aufmerksamkeit gewidmet werden. Damit verbunden sollte auch eine ideell und finanziell unterstützte Willkommenskultur für Un- und Neugeborene sein, die ich in unserer Gesellschaft zur Zeit leider vermisse.
Zum 2. Teil ihrer Frage: natürlich erkennt die AfD-Bundestagsfraktion an, dass es Menschen mit abweichender sexueller Ausrichtung gibt. So habe ich mich bereits 2019 in einer Pressemitteilung dafür eingesetzt, dass Homosexuelle gesetzlich gegen sogenannte „Konversionstherapien“ geschützt werden (https://www.afdbundestag.de/gehrke-ein-klares-nein-zu-allen-versuchen-homosexualitaet-zu-heilen-konversionstherapien). Das Problem ist für uns ein anderes: wir halten den derzeitigen Gender-Aufwand gegenüber dem wirklichen Bedarf allein schon aus finanziellen Gründen gegenüber dem Bürger für nicht vertretbar. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion "Genderpolitik und Diversgeschlechtlichkeit in Deutschland" (Drucksache 19/19125) hervorgeht, haben seit dem 22. Dezember 2018 bis 31. März 2019 nur insgesamt 28 Erklärungen gemäß § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) bezüglich des Streichens des Geschlechtseintrags und insgesamt 385 Erklärungen zur Ersetzung Ihres Geschlechtes durch eine andere in § 22 Absatz 3 PStG vorgesehene Angabe beim Standesamt vorgelegt. Dies belegt meiner Einschätzung nach die erhebliche Diskrepanz zwischen dem Ausmaß der tatsächlichen gesellschaftlichen Bedürfnisse und dem Umfang der durch Steuergelder finanzierten Projekte zur Genderpolitik und Diversgeschlechtlichkeit. Angesichts der Projektförderungen der Bundesregierung zur sogenannten geschlechtlichen Vielfalt halte ich eine sorgfältige medizinische und humanwissenschaftliche Fundierung aller derartiger Informations- und Beratungsangebote für unbedingt geboten. Das bedeutet auch, wissenschaftlich und therapeutisch strittige Fragen wirklich darzustellen und unterschiedliche Sichtweisen ausgewogen zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche sind leichter beeinflussbar als Erwachsene und dies insbesondere, wenn sie emotionale und soziale Probleme in der Pubertät haben. Das neue "Wunschgeschlecht" als Lösung aller Probleme, die mit dem Übergang vom Kindes- zum Erwachsenenalter auftauchen, durch Autoritätspersonen wie Lehrer, Ärzte, Therapeuten und Sozialarbeiter unhinterfragt bestätigen zu lassen, halte ich - wie übrigens auch Elternverbände - für besorgniserregend. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Anzahl junger Menschen, die nach der Transition körperliche und psychische Beeinträchtigungen beklagen und deren Dysphorie nicht behoben werden konnte.
Persönlich möchte ich noch hinzufügen, dass ich es als begrüßenswert betrachte, dass die „Gesellschaft für deutsche Sprache“ das sogenannte „Gendersternchen“ ablehnt, da es den Regeln der deutschen Grammatik und Rechtschreibung widerspreche (vgl.: Die Welt vom 14.08.2020, https://www.welt.de/politik/deutschland/article213540322/GendersternchenGesellschaft-fuer-deutsche-Sprache-raet-ausdruecklich-ab.html).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr A. Gehrke