Frage an Axel Gehrke von Gudrun J. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Prof. Gehrke
ich bin seit Jahren innerhalb der Selbsthilfe engagiert und habe ein paar Fragen.
Warum gibt es Bundesgesundheitsausschuss keine-n Beauftragte-n für die Kindergesundheit?
Warum schließen immer mehr Kinderkliniken?
Warum haben wir einen Ärztemangel besonders in der Pädiatrie?
Warum verdienen Ärzte-Kliniken nur an Folgeschäden und nicht an Gesundheits-Prävention?
Warum kriegen Typ 2 Diabetiker erst BLZ Testtreifen, oder den Libre (BLZ Scannen) zur Selbstkontrolle, wenn Sie Insulinpflichtig werden und nicht sofort nach der Diagnose?
Warum kriegen Krankenkassen über den Risikostrukturausgleich noch mal extra Geld sobald Typ 2 Diabetiker Insulinpflichtig werden?
Selbstkontrolle stärkt die Eigenverantwortung und nur durch Gewichtsreduktion könnte man die Insulintherapie bei Typ 2 Diabetikern vermeiden und Folgeschäden verhindern!
Mit früher Diabetes-Prävention und Rehabilitation könnte man Im Gesundheitswesen Milliarden einsparen!
Meine Vorschläge zur Diabetes-Prävention und Rehabilitation finden Sie auf unserer Internetseite!
https://www.shg-hilfe-zur-selbsthilfe.de/diabetes-pr%C3%A4vention-und-rehabilitation/
Würde mich freuen wenn Sie meine Vorschläge „als nur Betroffene und Fachfrau in eigener Sache“ in Ihre Arbeit mit einfließen lassen?
Was gibt es wichtigeres als die Bildung und Gesundheit unserer Kinder?
Überall wo es am wichtigsten ist fehlt das Personal z.B: Erzieher, Pädagogen, Sozialarbeiter, Streetworker, Ärzte, med. Fach und Pflegepersonal.
Gesunde Kinder gesunde Zukunft!
Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
G. J.
Sehr geehrte Frau J.,
besten Dank für Ihre Anfrage zu den Themen Pädiatrie, Diabetes und Prävention und Ihren Hinweis auf die Internetseite Ihrer Selbsthilfegruppe zur Diabetes-Prävention und Rehabilitation.
Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages verfügt über keinen eigenen Beauftragten für den Bereich Kindergesundheit, da es seit dem Jahr 1998 eine Kinderkommission des Deutschen Bundestages gibt, welche als Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einberufen wurde zur Wahrnehmung der Belange der Kinder. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), der Dachverband der Kinder- und Jugendmediziner, hatte im Jahr 2015 eine Petition eingereicht, welche einen Beauftragten für Kindergesundheit forderte. Am 15. Juni 2015 gab es eine Anhörung und am 28. Juni 2018 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben wird. Damit folgte er der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 19/2723).
Zahlen des statistischen Bundesamtes belegen, dass die Zahl der Krankenhäuser mit einer Fachabteilung Kinderheilkunde zwischen 2005 und 2017 von 375 auf 354 Einrichtungen in Deutschland sank. Neben dem Ärztemangel haben Kinderkliniken in Deutschland mit weiteren strukturellen und finanziellen Problemen zu kämpfen. In der Pädiatrie sind die Vorhaltekosten besonders hoch, wie auch die Notfallquote und der Zeit- und Personalbedarf. Die Fixkosten in der Pädiatrie liegen bei ca. 40 % und bei der Erwachsenenmedizin bei ca. 20 %. Das zentrale Problem der Kinderkrankenhäuser beruht auf der Vergütung stationärer Krankenhausleistungen über das DRG-Fallpauschalensystem. Seit die AfD im Deutschen Bundestag in der 19. Legislaturperiode vertreten ist, setze ich mich für die Abschaffung dieser unmenschlichen Abrechnungsart, die nur zu Lasten der Patienten geht, ein. Inzwischen hatten wir bereits Erfolg, dass die Pflegekosten bereits aus dem DRG-System herausgenommen worden sind. Dies hat bereits auch zu deutlich besserer Versorgung in Kinderkliniken beigetragen. Nach Berechnungen der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und –abteilungen in Deutschland (GKIND) müssen Kinderabteilungen pro Jahr mindestens 1.800 bis 2.000 stationäre Patienten betreuen, um für eine Finanzierung Ihrer Vorhaltekosten zu sorgen. In ländlichen Regionen können kleine Abteilungen diese Fallzahlen nicht erreichen und Fachabteilungen für Pädiatrie müssen aufgegeben werden. Mit der verfehlten Gesundheitspolitik der letzten Jahre geht entsprechend der Ärztemangel auf dem Land und damit auch in der Pädiatrie einher.
Die Annahme, dass Ärzte-Kliniken nur an Folgeschäden und nicht an Gesundheitsprävention verdienen würden, ist so nicht ganz richtig. Seit einigen Jahren gibt es zahlreiche Kliniken, die Präventionsprogramme anbieten inklusive Check-up, Coaching und individuellen Präventionskursen zum Erhalt und der Stärkung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Patienten. Gesundheitsfördernde Präventionsprogramme, welche die Qualitätskriterien nach § 20 SGB V erfüllen, können von den gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu 80,- Euro bezuschusst werden. Das der Prävention eine viel bedeutendere Funktion gebührt, hat die AfD-Bundestagsfraktion bereits 2018 in Ihrer „Berliner Erklärung zu den gesundheitspolitischen Positionen“ erklärt: „Prävention ist kein Werkzeug zur Kostendämpfung, sondern ein Mittel zur Verbesserung der Lebensqualität. Prävention muss bereits in der Kita beginnen. Routineuntersuchungen und medizinische Prophylaxe sollen leicht erreichbar und Kassenleistung sein. Deutsche Kurorte müssen zu medizinischen Präventionszentren ausgebaut werden.“
Typ 2 Diabetiker erhalten Blutzuckerteststreifen zur Selbstkontrolle in den folgenden Fällen auch erstattet, wenn sie nicht insulinpflichtig sind:
• Wenn Anzeichen einer akuten Erkrankung wie Fieber, Erkältungssymptome oder Magen-Darm-Beschwerden bestehen oder wenn der Zuckerstoffwechsel in einer Ausnahmesituation (z. Bs. OP oder Kortisonbehandlung) instabil wird.
• Bei vermehrt auftretenden Über- oder Unterzuckerungen oder gestörter Wahrnehmung von Unterzuckerungen.
• Wenn bei Kontrollen die aktuellen Blutzuckerwerte oder der Langzeitwert deutlich außerhalb des durch die Behandlung angestrebten Zielbereiches liegen.
• Wenn Medikamente, die die Insulinfreisetzung verstärken, erstmalig verordnet werden.
• Wenn es absehbar ist, dass ein Ereignis bevorsteht, welches zu einer instabilen Stoffwechsellage führen kann. Z. Bs. eine Flugreise in eine andere Zeitzone.
• Wenn ein Typ-2-Diabetes vom Arzt erstmals diagnostiziert wurde.
Ambulante Ärzte und Krankenhäuser müssen für ihre Abrechnungen mit den Krankenkassen jede Diagnose nach einem vorgegebenen Klassifikationssystem, dem sogenannten ICD-10, verschlüsseln. Der Risikostrukturausgleich sieht für 80 ausgewählte Krankheiten 106 Morbiditätsgruppen vor. Gibt es für eine Krankheit mehrere nach Schweregrad differenzierte Morbiditätsgruppen, so werden diese in eine Hierarchie gebracht. Ist ein Versicherter anhand seiner Diagnose mehreren Morbiditätsgruppen derselben Hierarchie zuzuordnen, so wird nur für die in der Hierarchie am höchsten stehende Morbiditätsgruppe ein Zuschlag gewährt. Beispielsweise löst innerhalb der Hierarchie „Diabetes mellitus“ der Diabetes ohne Komplikationen (HMG019) den niedrigsten Zuschlag und der Diabetes mit Nierenbeteiligung (HMH 015) den höchsten Zuschlag aus. Insgesamt gibt es 25 solcher Krankheitshierarchien. Mit den Hierarchien soll die jeweils schwerwiegendste Manifestation einer Krankheit festgestellt werden. Nur für diese soll auch ein Zuschlag erfolgen. Andernfalls könnten Unterschiede in der ärztlichen Kodierpraxis zu einer unsachgemäßen Kombination von Zuschlägen führen. Den Krankenversicherungen, welche mehr Versicherte mit schweren Erkrankungen versichern, soll ihr erhöhtes Risiko durch den "Risikostrukturausgleich" ausgeglichen werden.
Mein Amt als Gesundheitspolitischer Sprecher und Obmann im Gesundheitsausschuss musste ich leider aus gesundheitlichen Gründen im vergangenen Jahr an meinen Nachfolger Herrn Detlev Spangenberg aufgeben. Daher bitte ich Sie um Ihr Verständnis, dass Ich Ihre Anfrage erst heute beantworten kann.
Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für Sie
Ihr A. Gehrke