Frage an Axel Gehrke von Bernd D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Prof. Gehrke,
die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.
Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.
Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre interessante Email zum Thema Organspende.
Als Obmann und Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit teile ich Ihre Kritik am politischen Vorgehen der Altparteien, der derzeitigen Situation und am Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO).
Hier das Kurzstatement AK Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion:
Wir sind für eine "Vertrauenslösung", aber gegen eine "Widerspruchslösung" bei der Organspende
Brauchen wir die vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und den SPD - Fraktionsvize Karl Lauterbach vorgeschlagene "Widerspruchslösung" (jeder Bürger, der nicht widersprochen hat, ist Organspender!), um den vielen, auf ein Spenderorgan wartenden, Kranken besser helfen zu können?
Begründet wird der Vorstoß mit dem Argument, dass die Bevölkerung der Organspende an sich mehrheitlich positiv gegenüberstehe, aber diese rund 80 % eben nicht über einen Organspendenausweis verfügten. Nur mit der Widerspruchlösung seien diese Menschen lückenlos für eine Organspende erreichbar und das organisatorische Problem, das für den Rückgang der Organspenden und die mangelnde Erreichbarkeit der Spender verantwortlich sei, sei gelöst. Die Organspendenzahlen würden dann stark steigen und den wartenden, oft sterbenskranken Menschen sei geholfen.
Warum aber verfügen diese rund 80 % der Bevölkerung nicht über einen Organspendenausweis? Tatsächlich nur, weil ein gesetzliches Organisationsdefizit besteht?
In den bisherigen Debatten (Parlament, Anhörungen, Fachgesprächen) haben wir immer wieder herausgestellt, dass das System zur Gewinnung von Spenderorganen für den Bürger undurchsichtig gestaltet ist, auf der entscheidenden bloßen Legaldefinition des Hirntodes als Todesfeststellung des Menschen beruht und damit insgesamt auch für die mehrheitlichen Befürworter einer Organspende wenig vertrauenserweckend und rechtsstaatlich sicher erscheint, zumal offene und wahrhaftige Aufklärungsarbeit, gerade auch durch das Bundesgesundheitsministerium mit seinen vielfältigen Möglichkeiten im 21. Jahrhundert nicht erfolgt.
Dieses Defizit wurde auch nicht durch das neue Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende ausgeglichen. Im Gegenteil! Durch Änderung der Stellung des Transplantationsbeauftragten, der in jedem Krankenhaus nun ermächtigt ist, potentiell geeignete Organspender frühzeitig zu melden, wird das mangelnde Vertrauen der auch positiv eingestellten Bevölkerungsteile weiter strapaziert. Wir haben, sozusagen als "Sicherungsseil", zwei Anträge wenigstens zur einheitlichen und rechtsstaatlichen Regelung der Qualifikation und der Aufgabenbereiche der Transplantationsbeauftragten gestellt.
Fakt ist, Vertrauen in das förderwürdiges Projekt "Organspende" gewinnt man nicht durch Zwangsmaßnahmen gegen den Bürger, der sich zu Recht in jeder Lebenssituation, auch in der Phase des Sterbens, darauf verlassen können muss, dass ihm der Staat nicht ungefragt "auf die Pelle rückt".
Genau das sieht aber die "Widerspruchslösung" vor, mit der der Bürger zu einem von einzelnen Politikern gewünschten Verhalten gezwungen werden soll.
Wir stehen für eine "Vertrauenslösung", zu der eine wahrhaftige, verstärkte Aufklärung der Bürger gehört und die eine rechtsstaatlich gesicherte Neuordnung des Transplantationsrechts fordert. Dabei kann der öffentliche Gesundheitsdienst ebenso einen Beitrag leisten, wie Informationsangebote von behördlichen Bürgerdiensten und Ärzten. Für eine solche Politik stehen im 21.Jahrhundert nicht nur mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk-und Fernsehen Möglichkeiten zur Verfügung möglichst viele Menschen zu erreichen, sondern gerade die digitalen Anwendungen bieten eine Informationsplattform für viele. Es braucht keine zusätzliche staatliche Intervention in Form der Einführung einer Widerspruchslösung, sondern ehrliche Aufklärung als Hilfestellung zur freien Entscheidungsfindung. Dann werden sich auch mehr Menschen bewusst für eine Organspende entscheiden.
Ich werde deshalb Ihre Vorschläge gern aufgreifen und die Problematik weiter qualifiziert mit dem Ziel thematisieren eine sinnvolle Regelung umzusetzen. Es sollte zum Beispiel sichergestellt sein, dass die Institution, die die Organe verpflanzt nicht selbst über die Organe verfügen kann. Bei der Widerspruchslösung muss zuvor die die Art und Weise der Widerspruchseinlegung sowie deren Archivierung, Dokumentation und Einsehbarkeit geregelt sein. Auch die Frage einer möglichen Einflussnahme nach dem Tod durch die Hinterbliebenen muss dabei berücksichtigt werden. Eine Alternative zu den Einwohnermeldeämtern wäre zum Beispiel die Beantwortung einer diesbezüglichen Pflichtfrage gegenüber den Krankenkassen. Dies würde langfristig ebenfalls mehr Organspenden ermöglichen.
Wir, die AfD Fraktion, werden in unserer politischen Oppositionsarbeit die Interessen unserer Bürger auch weiterhin vertreten. Der Arbeitskreis Gesundheit setzt sich initiativreich für ein besseres Gesundheitssystem ein und für Gespräche darüber im Gesundheitsausschuss sind wir immer offen. Auf Grund der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag kann ich Ihnen leider keinen verbindlichen Termin für eine neue, bessere Gesetzeslage und deren Umsetzung nennen. Aber wir treiben auch dieses Thema bis zum Erfolg voran.
Ihnen danke ich für Ihr freundliches Interesse an unserer Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen,
Ihr A. Gehrke