Frage an Axel Gehrke von Hans H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Gehrke,
Die Formulierung des Begriffs Organspendegesetz im Zusammenhang mit Widerpruchlösung ist meines Erachtens irreführend und benennt nicht den Kern der Ermächtigung. Es geht nicht um eine Spende (freiwillige, wohltätige Zuwendung unter Lebenden), sondern um eine Verpflichtung und nicht um ein Organ wie z.B. die Leber, sondern - nach den mir vorliegenden Informationen - um den ganzen Körper mit all seinen Gewebebestandteilen wie z.B. Knochenmehl.
Für Bürgerinnen und Bürger klar nachvollziehbar und verständlich wäre eine kurze und prägnante Formulierung wie: "Rechtliche Grundlage für das - auch vollständige - Zerlegen eines lebenden Körpers von Patientinnen und Patienten inklusive Portionierung in Einzelteile zum Zwecke der Verteilung an andere Patientinnen und Patienten, soweit kein Widerspruch den Explantationsärzten bekannt ist oder gefunden werden kann oder Angehörige ihre Zustimmung hierzu erteilen."
Meine Fragen:
Werden Sie diese begriffliche Aufklärung, zusammen mit Bildern und Beschreibungen der sogenannten Explantation, in den Medien (Funk, Fernsehen, Print,..) vornehmen?
Werden Sie nachgelagert an diese Aufklärungskampagne in Ihrer Funktion als Mitglied des Gesundheitsausschusses, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu dieser Aufklärung umfassend initiieren und persönlich in Ihrem Wahlkreis moderieren und begleiten?
Sehr geehrter Herr Handel,
vielen Dank für Ihre interessante Email zum Thema Organspende. Wie die jeweiligen Antragsteller - also Abgeordnete anderer Fraktionen oder die Bundesregierung - ihre Anträge oder Gesetzentwürfe benennen, können wir natürlich nicht beeinflussen. Dass dabei aber häufig Euphemismen statt realistische Beschreibungen des Vorhabens gewählt werden, bemängeln Sie aus unserer Sicht zu Recht. Man denke nur an das "Gute-KiTa-Gesetz".
Wie Ihnen wahrscheinlich bekannt ist, lehne ich die Widerspruchslösung zur Organspende ab. Entsprechend habe ich mich im Deutschen Bundestag positioniert. In der Pressemitteilung https://www.afdbundestag.de/gehrke-afd-fraktion-fordert-beim-gesetzentwurf-zur-organspende-qualitaet-statt-quantitaet/ habe ich die Position der AfD dargelegt und eigene Anträge angekündigt. Ich werde deshalb die Problematik weiter qualifiziert mit dem Ziel thematisieren eine sinnvolle Regelung umzusetzen.
Unabhängig davon - auch da gebe ich Ihnen Recht - ist die Aufklärung der Bevölkerung aber wichtig und wurde vernachlässigt. Die Einführung der Widerspruchslösung würde hier in der Tat noch größere Anstrengungen erforderlich machen.
Ihnen danke ich für Ihr Interesse an unserer Arbeit, sowie Ihre bisherige und Ihre zukünftige Unterstützung bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen nach Kiel,
Ihr A. Gehrke