Frage an Axel Gehrke von Sebastian P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gehrke,
ich schreibe Ihnen, weil Sie Obmann im Gesundheitsausschuss Ihrer Partei sind.
Im Zuge der im März 2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderung die Verschreibungsfähigkeit von cannabinoidhaltigen Medikamenten betreffend, hat sich die Gesetzeslage für alle Betroffenen deutlich verbessert. Dafür und insbesondere für die vom Gesundheitsausschuss angeregten Änderungen das SGB V § 39 betreffend möchte ich mich beim Gesundheitsausschuss und bei Ihnen bedanken. Doch praktisch ist es leider so, dass Patient*innen trotz eindeutiger Therapieempfehlungen ihrer Ärzt*innen eine Kostenübernahme seitens der Krankenkassen bzw. des MDK verwehrt wird. Auch die Kostenexplosion der Preise für Cannabisblüten in den Apotheken ist ein riesiges Problem für Patient*innen, die sich im ihre Medizin - wenn sie schon nicht von der Krankenkasse bezahlt wird - schlichtweg nicht leisten können.
Um es abzukürzen: Wann können Patient*innen (und im Übrigen auch Ärzt*innen, die einen enormen Aufwand betreiben müssen und zum Teil Widerspruchs- oder sogar Gerichtsverfahren begleiten müssen) mit einer Verbesserung der Versorgungssituation rechnen? Besteht zeitnah die Möglichkeit, dass das Gesetz so wie es vom Bundestag beschlossen wurde, d. h. ohne teils unverschämte Intervention des MDK, auch tatsächlich in der Praxis, d. h. von den Gesetzlichen Krankenkassen, umgesetzt wird?
Freundliche Grüße
S. P.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Email zur Kostenübernahme und Preisentwicklung bei Cannabisblüten in den Apotheken. Ich habe verstanden, dass Sie sich vom Gesetzgeber, Rechtsstaat und der Gesundheitspolitik im Stich gelassen und ungerecht behandelt fühlen.
Deshalb empfehle ich Ihnen den Dialog zur Krankenkasse bzw. zum MDK, zu suchen und im Falle von Ablehnungen um schriftliche Begründung zu bitten. Evtl. lassen Sie sich in der Angelegenheit juristisch beraten zu lassen, wenn Ihre bisherigen Bemühungen nicht das gewünschte Ergebnis erzielen konnten und Ihnen berechtigte gesetzliche Ansprüche verwehrt werden. Möglicher Weise steht Ihnen ja Prozesskostenhilfe(PKH) zu, oder Sie sind Rechtsschutzversichert. Sprechen Sie unter Abwägung des Kostenrisikos den Anwalt Ihres Vertrauens an, wenn Ihnen eine berechtigte Kostenübernahme seitens der Krankenkasse bzw. des MDK verwehrt wird. Ggf. könnten Sie sich auch an den Petitionsausschuss des Bundes- oder Landtages wenden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als Obmann und ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, bei aller Kritik am politischen Vorgehen der Altparteien und der derzeitigen Situation, keine Stellungnahme zu Einzelentscheidungen bei einer Kostenübernahme seitens der Krankenkassen bzw. des MDK abgeben kann, zumal mir keinerlei Unterlagen dazu vorliegen. Die Preisentwicklung bei Cannabisblüten in den Apotheken seit 2017 werde ich recherchieren und die Ergebnisse in meine Überlegungen und Gespräche im Gesundheitsausschuss einbeziehen.
Ihnen danke ich für Ihr freundliches Interesse an unserer Arbeit, sowie Ihre bisherige und Ihre zukünftige Unterstützung bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen nach Obershausen
Ihr A. Gehrke