Frage von Harald P. • 03.08.2017
Frage an Axel Gehrke von Harald P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Professor, es Ihnen vermutlich bekannt, daß Verkehrzeichen alle einzeln nur mit einem schriftlichen Verwaltungsakt aufgestellt sein dürfen. Ist das nicht der Fall, sind sämtliche Sanktionen seitens der Landesregierung unrechtmäßig. So ist es auf jeden Fall im Landkreis Bad Oldesloe. Prakt isch, ist das gewerbsmäßiger Betrug.
Ich würde mich auf eine Antwort freuen.
Mit fröhlichem Gruß
H. P.
Antwort von Axel Gehrke AfD • 04.08.2017
Sehr geehrter Herr P.,
ich bin kein Jurist, aber gewerbsmäßiger Betrug würde ja heißen, das das nicht nur einmal, sondern öfter geschieht. Ist das der Fall? Wenn es so ist, wie Sie sagen, ist deren Handlungsweise keinesfalls korrekt.
Mit freundlichen Grüßen!
Ihr
A. Gehrke