Frage an Astrid Grotelüschen von Ulrich F.
Sehr geehrte Frau Grotelüschen,
Niedersachsen bezeichnet sich gerne selbst als Erdgasland Nr. 1 in Deutschland und verweist auf die lange Erfahrung in der konventionellen Erdgasgewinnung. Aber auch das Fracking in unkonventionellen Lagerstätten ist in Niedersachsen ein Thema und wird von den Bürgerinnen und Bürgern des Landes mit großer Sorge begleitet.
Als Niedersächsin und Mitglied im Aussuschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages sind Sie unmittelbar mit dem geplanten Fracking-Gesetz betraut. Daher bitte ich Sie, mir einige Fragen hierzu zu beantworten:
1) Die Einführung eines wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes als Zulassungsvoraussetzung von Fracking-Maßnahmen kann den Schutz von Mensch und Grundwasser sicherer machen? Teilen Sie diese Auffassung und wenn nein, warum nicht?
2) Der Gesetzesentwurf sieht vor, Fracking in Kohleflöz- und Schiefergestein bis zu einer Tiefe von 3000 Metern zu verbieten. Halten Sie diese Grenzziehung für sinnvoll? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
3) Halten Sie die Erprobung von Fracking-Vorhaben für Test- und Experimentierfeld mit ungeahntem Ausgang und wenn nein, warum nicht? Wie viele solcher Vorhaben halten sie in Deutschland für erforderlich und warum?
4) Gibt es technische Unterschiede zwischen Tight Gas-Fracking und Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein, die die gesetzliche Unterscheidung zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking rechtfertigen?
5) Der Einsatz der Fracking-Technik ist mit großen Risiken verbunden, der wirtschaftliche Nutzen von Fracking in Deutschland ist hingegen umstritten. Halten Sie vor diesem Hintergrund ein Verbot der Technik für vertretbar?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Herzliche Grüße