
(...) Wir sind uns einig, dass Homosexualität keine Krankheit ist und daher auch keiner Heilung bedarf. Diese Auffassung teilen auch der Weltärztebund und die Bundesärztekammer. (...)
Tobias Koch
(...) Wir sind uns einig, dass Homosexualität keine Krankheit ist und daher auch keiner Heilung bedarf. Diese Auffassung teilen auch der Weltärztebund und die Bundesärztekammer. (...)
(...) Das betäubungslose Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann das Verbot aber nicht ausnahmslos gelten, da die ebenfalls grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit tangiert ist. (...)
(...) Gemäß der Dublin-III-Verordnung ist derjenige Staat für ein Asylverfahren verantwortlich, durch den der Flüchtling in die EU eingereist ist. Die Dublin-III-Verordnung enthält aber auch die Möglichkeit für Mitgliedstaaten Asylverfahren einzuleiten, wenn sie nicht zuständig sind. (...)
(...) Wie Sie meinem Lebenslauf entnehmen können, unterhalte ich neben meinem Bundestagsmandat weiterhin meinen landwirtschaftlichen Betrieb. Das werde ich auch künftig so handhaben. (...)