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Arnulf Freiherr von Eyb
CDU
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Frage von Rosemarie H. •

Frage an Arnulf Freiherr von Eyb von Rosemarie H. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Warum müssen Abgeordnete nicht ihre Nebeneinkünfte voll und ganz offenlegen für den Wähler und die Transparenz?

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Antwort von
CDU

„Sehr geehrte Frau Horn-Götz,

vielen Dank für Ihre Frage zum Themen Nebeneinkünfte, zu der ich gerne
Stellung nehme.

Für die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtages gibt es die
Regelung, neben dem Mandat bestehende berufliche Tätigkeiten sowie
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten oder ähnlichen Gremien offenzulegen.
Diese Angaben finden Sie für jede(n) Abgeordnete(n) auf der Internetseite
des Landtags. Eine Offenlegungspflicht für Nebeneinkünfte besteht derzeit
allerdings nicht. Ich persönlich hätte mit einer solchen Regelung aber kein
Problem und würde eine Offenlegung im Sinne der Transparenz begrüßen.

Unabhängig davon möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass der Landtag erst
kürzlich das sog. Transparenzregistergesetz verabschiedet hat, mit dem die
Interessensvertretung gegenüber dem Landtag und der Landesregierung
transparent gemacht werden soll. Dazu wird ein Register eingerichtet, in das
sich Verbände oder Organisationen, die ihren Einfluss geltend machen und
ihre Interessen gegenüber Parlament und Regierung einbringen wollen,
eintragen müssen. Zudem muss bei Gesetzen in Zukunft kenntlich gemacht
werden, welche Verbände oder Sachverständigen bei der Erstellung des
Entwurfs miteinbezogen worden sind. Ich denke, dass mit diesem Gesetz ein
wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Nachvollziehbarkeit
politischer Entscheidungsprozesse gelungen ist.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und sende beste Grüße nach Schrozberg,

Ihr

Arnulf von Eyb“

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