Warum haben Sie bei dem Antrag "Verbot von Gendern in staatlichen Einrichtungen" dagegen gestimmt, obwohl die große Mehrheit der Bevölkerung das Gendern ablehnt?
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Gerne antworte ich Ihnen:
Ich nehme an, dass Sie den Antrag der AfD meinen, der am 20.12.2023 im Landtag behandelt wurde (Drucksache 17/4076). Als Teil der Regierung war es von vornherein klar, dass die CDU-Fraktion – und somit in diesem Fall auch ich – dem Antrag nicht zustimmen wird. Der AfD ging es hierbei weniger um die Sache, sondern in erster Linie darum, die zwei Regierungsfraktionen auseinander zu dividieren und öffentlich vorzuführen, da allgemein bekannt ist, dass GRÜNE und CDU beim Thema „Gendern“ teilweise unterschiedliche Positionen haben. Auch die FDP hat dies zu Beginn des Jahres 2023 bereits erfolglos versucht. Der Versuch der Opposition, bei geeigneten Themen einen Keil zwischen die Regierungsfraktionen zu treiben, ist normaler Bestandteil der parlamentarischen Abläufe und der politischen Auseinandersetzung. Genauso normal ist es, dass die Regierungsfraktionen nicht über dieses „Stöckchen“ springen und einem solchen Antrag daher nicht zustimmen. Andernfalls verliert eine Regierungskoalition die notwendige Grundlage für verlässliche und vertrauensvolle (parlamentarische) Zusammenarbeit.
Nun möchte ich Ihnen aber auch meine Position zum „Gendern“ klar darlegen: Im Privaten sollen die Menschen so sprechen, wie sie es möchten. Hier macht die Politik selbstverständlich keine Vorgaben – und das ist auch gut so. Auch an Schulen besteht für mich keine Notwendigkeit, Schulkinder mit gendersensibler Sprache zu behelligen. Die schulischen Anforderungen sind komplex genug und die Rechtschreibregeln haben ihren Sinn. Wir haben einen Rat für deutsche Rechtschreibung und an diesem sollten wir uns auch orientieren. Für die Landesbehörden in Baden-Württemberg gilt das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung. Genderzeichen (Binnen-I, Klammern, Asterisk usw.) sind im offiziellen Schriftverkehr verboten. Das hat die Landesregierung mit einem Kabinettsbeschluss im Januar 2024 noch einmal explizit klargestellt. Für die Gesetzes- und Rechtssprache war dies bereits vorher in einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift geregelt. Kommunale Behörden können hingegen selbst entscheiden, ob bzw. in wie weit sie gendersensible Sprache verwenden. Das ergibt sich auch aus dem im Grundgesetz festgehaltenen Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Meiner Meinung nach sollten sich aber auch die Kommunen in ihrer Kommunikation mit den Menschen an das amtliche Regelwerk halten. Ich persönlich wäre auch dafür, das Verbot von Sonderzeichen auf Schulen und Hochschulen auszuweiten, etwa nach bayerischem Vorbild. Einen Zwang zu gendersensibler Schrift oder Sprache darf es selbstredend auch in Zukunft nicht geben. Insgesamt hat die CDU-Fraktion beim Thema „Gendern“ eine ganz klare Haltung, die wir bereits im Jahr 2022 in einem Beschluss zusammengefasst haben (https://cdufraktion-bw.de/wp-content/uploads/2022/09/2022-09-1415-BSL-Rechtschreibung.pdf). Wie oben erwähnt, bestehen bei unserem „grünen“ Koalitionspartner teilweise andere Auffassungen, weshalb wir unsere Haltung bisher noch nicht umsetzen konnten und weshalb der von Ihnen angesprochene Antrag wie oben ausgeführt auch abgelehnt wurde.
Nun hoffe ich, dass ich Ihre Frage beantworten konnte und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit besten Grüßen nach Öhringen
Ihr Arnulf v. Eyb MdL