Portrait von Arnold Vaatz
Arnold Vaatz
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Arnold Vaatz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Mark P. •

Frage an Arnold Vaatz von Mark P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vaatz,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 20.08.08 in der Sie nochmals geschrieben haben, dass bestimmte Computer-Spiele Ihrer persönlichen Meinung nach verboten werden müssen.

Leider sind Sie dabei nicht auf meine eigentliche Frage eingegangen, warum Sie glauben, dass die Einführung des unbestimmten Rechtsbegriffs „Gewaltbeherrschtheit“ eine Verbesserung des Jugendschutzes bringt, wenn selbst die FSK davon NICHT überzeugt ist! Glauben Sie nicht, dass diese „Experten“ im Bereich Jugendmedienschutz dies besser beurteilen können, als die Abgeordneten, die sich nicht nur mit diesem Thema beschäftigen? Oder halten Sie die FSK für inkompetent?

Können Sie nicht nachvollziehen, dass solche Gesetzesverschärfungen (für alle Bürger oberhalb des „Bild-Zeitung-Niveaus“) äußerst POPULISTISCH wirken, wenn die Stellungnahmen der Experten ignoriert werden und Politiker Begriffe wie „Killerspiele“ und „Einhandkampfmesser“ verwenden anstatt die Gegenargumente logisch zu entkräften? Selbst die FSK hat diesen Eindruck gewonnen!

Welchen konkreten Vorteil bringt die Gesetzesverschärfung Ihrer Meinung nach? Die FSK sah KEINERLEI BEDARF hierzu, sondern sieht schon jetzt viele Doppel- und Überregulierungen! Wodurch sehen Sie den „Erfolg der Gesetzesänderung“ bewiesen? Können Sie belegen, dass aufgrund des eingeführten Begriffs „Gewaltbeherrschtheit“ weniger Bürger Zugang zu diesen Computer-Spielen haben?

Warum werden auch Erwachsene Konsumenten unter dem Deckmantel „Jugendschutz“ bevormundet? Warum sprechen Sie nicht offen von ZENSUR, anstatt den Schutz der Jugendlichen als Vorwand zu nehmen, um auch Erwachsene Bürger einzuschränken?

Welchen Sinn macht es, die ohnehin sehr strengen Gesetze in Deutschland nochmals zu verschärfen, solange andere Länder dies anders handhaben und jeder durchschnittlich intelligente Deutsche über das Internet oder Import-DVDs alle Filme und Spiele trotzdem bekommen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

Portrait von Arnold Vaatz
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Padberg,

die gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz zensieren nicht, sie schützen. Körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, so auch, dass Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen für eine positive Persönlichkeitsentwicklung bewahrt werden. Die von Ihnen kritisierte Gesetzesänderung war Teil eines Sofortprogramms zum Schutz vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere in Computerspielen. Aktuelle Ereignisse, vor allem wiederholte, blutig endende Amokläufe an Schulen hatten die Nachbesserungen im Jugendschutzgesetz dringend nötig gemacht. Die Aufnahme des Begriffs „gewaltbeherrscht“ war dabei bei der Neufassung des Kataloges schwer jugendgefährdenden Trägermedien in § 15 Absatz 2 notwendig, gerade /weil/ man die Regelungen konkretisieren wollte. Bis dahin umfasste der Katalog lediglich strafbare, kriegsverherrlichende und die Menschenwürde besonders verletzende Darstellungen. Auch vorher schon unterlagen Medien, die als schwer jugendgefährdend einzustufen waren, bestimmten Werbe-, Abgabe- und Verbreitungsbeschränkungen, die verhindern sollten, dass diese Medien in die Hände von Kindern oder Jugendlichen geraten könnten. Erwachsene hingegen konnten bisher und können auch weiterhin alle auf dem Markt befindlichen Computerspiele erwerben und spielen.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz