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Arnold Vaatz
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Frage von Steven S. •

Frage an Arnold Vaatz von Steven S. bezüglich Recht

Im Rahmen der "Killerspiel"-Debatte wird von Bayern und einigen anderen Ländern ein Gesetzesentwurf unterstützt, der Verbreitung und Nutzung sogenannter gewaltverherrlichender Spiele unter Strafe stellen soll. Der Zusammenhang zwischen der Nutzung eines solchen Spiels und den Amokläufen an Schulen steht aber auf sehr wackeligen Beinen und kommt nicht über die ´gefühlte Empirie´ älterer Herren hinaus. Zumindest das Gegenargument, daß sich ein direkter Zusammenhang zwischen dem Spielen eines Egoshooters und einem Amoklauf allein schon deswegen nicht herstellen läßt, weil dann ja alle Egoshooter-Spieler faktisch auch (potentielle) Amokläufer seien, sollte nicht ganz außer Acht gelassen werden bei der Ursachenforschung.
Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf Bayerns und der Haltung von Günter Beckstein? Wie werden Sie sich bei einer Abstimmmung im BTag zu diesem Gesetzesentwurf positionieren? Welchen Bedeutung messen Sie der individuellen Verantwortung bei, die man nur dann wahrnehmen kann, wenn man auch über entsprechende Freiheitsgrade verfügt?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schäller,

m.E. brauchen wir konkrete Vorschläge, wie der Konsum von gewaltverherrlichenden Computer- und Videospielen wirkungsvoll eingedämmt werden kann. Der Staat sollte ein klares Zeichen setzen, dass Spiele, in denen auf eine realitätsnahe und häufig brutale Art und Weise das massenhafte Töten von Menschen simuliert wird, mit unserer Werteordnung nicht vereinbar sind.

Bereits im Koalitionsvertrag wurde die Notwendigkeit der Abstimmung von Bund und Ländern im Hinblick auf ein Verbot von sog. Killerspielen vereinbart. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich gegenwärtig dafür ein, die Grundlagen des Jugendmedienschutzes in Bezug auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen. Andere Vorschläge, z.B. aus Bayern, zielen speziell auf die Präzisierung des Strafrechtstatbestands der Gewaltverherrlichung im Hinblick auf sog. Killerspiele.

Unabhängig von der Überlegung, welche Wege am sichersten die Verbreitung solcher Computerspiele verhindern können, lassen sich die Forderungen der CDU/CSU-Fraktion folgendermaßen zusammenfassen: Wir treten für ein generelles Verbot von Vermietung und Verleih schwer jugendgefährdender Videofilme sowie Video- und Computerspiele ein, da die meisten der indizierten Videofilme, die in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen, aus Vermietvorgängen, insbesondere durch volljährige Freunde, stammen. Wir setzen uns für ein generelles Verbot des Vertriebs von Bildträgern mittels Verleihautomaten ein.* *Wir wollen eine verbindliche Alterskennzeichnung von Video- und Computerspielen analog der Regelung bei Filmen und Videofilmen. Wir werden ein Verbot sog. Killerspiele, bei denen in menschenverachtender Weise Tötungen oder Verletzungen von Mitspielern realitätsnah simuliert werden, festschreiben. Unser Ziel ist die umfassende Stärkung und Unterstützung der Freiwilligen Selbstkontrolle beim Jugendmedienschutz. Wir fordern eine Verbesserung der Ausstattung der Ermittlungsbehörden für den Anlass unabhängige Recherche jugendgefährdenden Materials im Internet und eine Intensivierung der Anstrengungen zur Verbesserung der Filtersoftware für die gesicherte Nutzung des Internets durch Kinder und Jugendliche. Wir fordern europäische und international gültige Schutzstandards im Jugendmedienschutz.

Diese Forderungen können jedoch nicht die Kontrolle der Eltern und Erziehungsberechtigten ersetzen, die den Medienkonsum ihrer Kinder im Blick haben sollten. Die von der CDU/CSU geforderten Verschärfungen können die gewissenhafte Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung nur flankieren.

Bitte lassen Sie mich noch folgendes anmerken. Natürlich wird nicht jeder, der derartige Spiele konsumiert, zum Amokläufer. Seit längerem weisen Forschungsberichte aber darauf hin, dass mediale Gewalt auch geeignet ist, langfristige Effekte auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen zu bewirken, die zu einem Anwachsen der Akzeptanz von Gewalt führen. So war es bei den Amokläufen der letzten Jahre häufig so, dass die Täter in großem Ausmaß brutale Computerspiele konsumierten. Wenn noch bestimmte Faktoren, wie z.B. eine labile psychische Verfassung oder beträchtlich angestaute Wut hinzukommen, können solche gewaltverherrlichende Computerspiele als verhängnisvolle Initialzünder wirken.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz