Frage an Arnold Vaatz von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Vaatz,
der US- Geheimdienst "CIA" betreibt eine Netzseite, auf der er sich explizit werbend gegenüber Kindern präsentiert ("Kids-page", link 1).
Nun ist ja ein Geheimdienst bekanntlich nicht zuletzt dadurch gekennzeichnet, daß seine Beschäftigten und zumal informelle Mitarbeiter /Personen seines Vertrauens (!) / "V-Leute" ihre Umgebung dauernd zu täuschen bzw. zu belügen sich entschließen und verpflichten müssen..
Hierzu wüßte ich gern, ob sich die an Kinder gerichtete Einladung der CIA mit Ihren bzw. den Vorstellungen Ihrer Partei in Bezug auf die Würde zumal des minderjährigen und gem. GG schutzbedürftigen Menschen und in Bezug auf das grundsätzliche - auch bilblische- Täuschungs- und Verführungsverbot bzw. die christl. Morallehre verträgt oder nicht.
Würden Sie einer Person trauen, die sich - gegen Geld - für das Täuschen der Umgebung verpflichtet hat?
Damit im Zusammenhang steht die Frage, ob die CIA nach Ihrer Werteorientierung der Dienst einer fremden Macht (entsprechend des Wortsinnes, der dem § 99 StGB zugrundeliegt) ist oder der einer vertrauten und ob also CIA- Spitzel in Deutschland straffrei agieren dürften, weil sie ggf. zwar lügen/ täuschen, heimlich lauschen und Gerüchte streuen, dies aber - nach Ihrem Werturteil vielleicht- womöglich für "einen guten Zweck" tun.
Abschließend wüßte ich gern, wie Sie und die CDU Sachsen zu einem evtl. Scientology- /OSA- Verbotsverfahren stehen.
Ein solches ist in Frankreich meines Wissens knapp gescheitert, weil ein Gesetz durch das Parlament gepeitscht wurde, was ein Verbot verhinderte. Dies, obwohl eine Verurteilung der Org. wegen bandenmäßigen Betrugs erfolgt war (vgl. ARTE- Dokumentation "Das Auge von Scientology" link 2, ab min 46:31).
Mit frdl. Gruß
Dipl. med. W. Meißner
1) http://www.cia.gov/kids-page/index.html
2) http://www.fr-online.de/panorama/bandenmaessiger-betrug-urteil-gegen-scientology-gefallen,1472782,11561252.html
Sehr geehrter Herr Meißner,
Geheimdienste sind wie alle anderen Arbeitgeber auch auf gut qualifiziertes Personal angewiesen. Eine gezielte Werbung des Bundesnachrichtendienstes bei Minderjährigen gibt es nicht. Wie andere Nationen damit verfahren, liegt in deren Entscheidungsbereich.
Das Vertrauen zu einer Person ist für mich von vielen Faktoren abhängig.
Der BND ist an die in Deutschland geltenden Gesetze gebunden. Die Möglichkeiten der Mitarbeiter werden durch verschiedene Rechtsvorschriften geregelt. Außerdem gibt es mehrere Kontrollinstanzen, die die Rechtmäßigkeit der eingesetzten Mittel, die Zweckmäßigkeit sowie die finanziellen Ausgaben überprüfen. Diese finden Sie alle auf den Internetseiten des BND.
Für andere Geheimdienste, die auf deutschem Territorium und damit im deutschen Rechtsraum agieren, gelten diese Gesetze ebenfalls. Ein straffreies Agieren von Geheimdienstmitarbeitern gibt es nicht. Auch die Zusammenarbeit des BND mit anderen Geheimdiensten ist gesetzlich geregelt.
Klare gesetzliche Regelungen gibt es auch in Sachen Scientology. Für ein Verbot muss dieser Organisation eine aktiv kämpferische, aggressive Grundhaltung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtsfest nachgewiesen werden. Lediglich der Nachweis, dass Scientology verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, reicht dafür nicht aus. Die weitere Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie einiger Landesämter für Verfassungsschutz halte ich deshalb für geboten.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz