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Frage von Angelika H. •

Frage an Arnold Vaatz von Angelika H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vaatz,

gestern am 19.7.2012 entschieden Sie sich im Bundestag gegen die 100 Milliarden-Hilfe für Spanien (spanische Banken). Danke im Namen der Steuerzahler! Auch für Ihr NEIN zum FSM danke ich Ihnen sehr! Meine Frage bezieht sich jedoch nicht zu dieser Problematik, sondern zu der anschließenden Runde im Bundestag am 19. 7.: Es ging um Beschneidungen bei unmündigen Jungen auf Grund der religiösen Einstellung der Eltern. Moslems und Juden meinen, die von Gott gegebene Vorhaut bei kleinen Jungen abschneiden zu müssen. Für mich persönlich ein grausames, blutiges,gefährliches, sexuell orientiertes und unumkehrbares Ritual. Das Grundgesetz ist in dieser Sache für mich eindeutig, Artikel 2 Abs 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.Die Religionsfeiheit der Eltern wiegt also schwerer als die Religionsfreiheit des Kindes UND das Recht auf körperliche Unversehrtheit? Für alle von der Verfassung garantierten Rechte und Freiheiten gibt es Grenzen, und das gilt auch für die Religionsfreiheit! Beschneiden/Verstümmeln von Mädchen, Steinigen bei Ehebruch, Burka für Frauen - all das sind auch religiöse Traditionen und zum Glück bei uns verboten. Wie lange noch? Wir, und da spreche ich für mindestens 80 % der Bürger, möchten diese steinzeitlichen Rituale nicht in Deutschland (siehe auch: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/streit-um-beschneidung-richterbund-verlangt-aenderung-des-strafrechts-a-845433.html , + Forum). Und wenn es sie gibt, sollten sie immer wieder angesprochen und gebrandtmarkt werden, so dass eine langsame Abkehr erhofft werden kann.
Wie ist Ihre Position, sowohl als Politiker als auch Vater, zu dieser Problematik?

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Hörner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hörner,

der Deutsche Bundestag musste sich mit der Frage der religiös motivierten Beschneidung bei minderjährigen Jungen befassen und hat meiner Meinung nach einen guten Kompromiss zwischen Religiosität und Kindeswohl gefunden. Der Gesetzentwurf sieht die Beschneidung nicht als rechtswidrige Körperverletzung an, knüpft aber klare Bedingungen an diesen Eingriff.

Somit wird dem religiösen Selbstverständnis von Juden und Muslimen, für die die Beschneidung von Jungen von grundlegender Bedeutung ist als auch dem grundgesetzlich geschützten Kindeswohl genüge getan. Es sind die Eltern, die – in den Grenzen unserer Rechtsordnung – den Inhalt des Kindeswohls festlegen. Sie dürfen sich bei Entscheidungen auch von religiösen Motiven leiten lassen. Das Recht von Eltern, ihre Kinder religiös zu erziehen, ist grundgesetzlich geschützt. Und die Beschneidung von Jungen ist medizinisch vertretbar, wenn sie fachgerecht und ohne unnötige Schmerzen für das Kind durchgeführt wird.

Die Beschneidung minderjähriger Jungen ist weltweit akzeptiert und in nahezu allen Ländern, auch in unserem Kulturraum, erlaubt. Es ist der am häufigsten durchgeführte kinderchirurgische Eingriff auf der Welt. Etwa ein Drittel der männlichen Weltbevölkerung ist beschnitten. Die Beschneidung sollte daher auch in Deutschland zulässig sein, wenn gewährleistet ist, dass dabei alle modernen medizinischen Standards eingehalten werden.

Ihre Vermutung, dass mit diesem Gesetz die Verbote anderer religiöser Traditionen wie der Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen, der Steinigung oder dem Tragen einer Burka in der Öffentlichkeit aufgeweicht werden könnten, teile ich nicht.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz