Sehr geehrter Herr wie stehen Sie zur Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung (Strabs) auf Landesebene?
Sehr geehrter Herr Hansen,
wie stehen Sie zur Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung (Strabs) auf Landesebene?
Dieser Beitrag ist sozial ungerecht da der Anwohner dieses schon bei der Erschließung des
Grundstückes gezahlt hat. Dieser Betrag geht oft in den 5-6-stelligen Bereich. Der Anwohner ist nicht
der alleinige Nutzer der Straße, diese werden öffentlich genutzt.
Dieses ist vor den Grundgesetz Art 3 (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich) auch nicht haltbar,
da die Beitragssatzung in 10 Bundesländern auf Landesebene abgeschafft wurde.
Werden Sie die Strabs. Auf Landesebene abschaffen? Ja oder nein?
Diese Frage wurde an alle Erstplatzierten der Parteien gestellt
Sehr geehrter Herr G.,
der Erhalt der Straßen ist eine Pflichtaufgabe des jeweiligen Straßenbaulastträgers.
Während die Finanzierung beim Bund, Land und Landkreisen aus dem gemeinen Haushalt erfolgt, können die Städte und Gemeinden in Niedersachsen selbst entscheiden, ob sie Anlieger mittels Straßenausbaubeitragssatzung an den Kosten beteiligt.
Dieses halten wir als FREIE WÄHLER für ungerecht und es ist nicht zu vermitteln, warum ein Allgemeingut – und nichts anderes stellen Straßen dar – hauptsächlich von den jeweiligen Anliegern finanziert werden sollten.
Wir fordern die Änderung des § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes. Die Strabs gehört abgeschafft!
Mit freundlichen Grüßen
Arnold Hansen