Frage an Arne Gericke von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
1. Was halten Sie von der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht für bestimmte Infektionskrankheiten (z. B. Masern) in Deutschland?
2. Welchen Standpunkt haben Sie zur Vorratsdatenspeicherung bezüglich der Telekommunikation in Deutschland?
3. Wie stehen Sie zu einer Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Rentenversicherung? Sollte jedermann (auch Beamte, MDB, MDL usw. in diese Versicherungen einzahlen müssen?
4. Sollten Ihrer Meinung nach Fragen der Krankenhaushygiene nach wie vor von den Ländern geregelt werden oder sollte vielmehr der Bund so etwas zentral regeln?
5. Was ist Ihre Meinung zu Absichten seitens der EU, in Zukunft Kraftstoffe nach ihrem Energieinhalt besteuern zu lassen?
Sehr geehrter Herr Söllig,
vielen Dank für Ihren umfangreichen Fragenkatalog.
In den letzten Jahren sind mehrfach Impfwellen über unser Land hereingebrochen,
ohne dass Bürgerinnen und Bürgern deren Nutzen als Schutz vor Gefahren immer klar war.
Hier erhärtet sich der Verdacht, dass eine Impfpflicht eher dem Gewinn der
Pharmahersteller dient, als dem Nutzen der Menschen unseres Landes.Die Pharmaherstellersollten gesetzlich verpflichtet werden, die Gefahren, die vonInfektionskrankheiten ausgehen, nachprüfbar zu erläutern.Bei den in Frage kommenden Arzneimitteln muss zusätzlich auf Wirksamkeit und Verträglichkeit, auch für Kinder und Jugendliche, geachtet werden.
Neben Pflichten und Vorschriften im Gesundheitswesen muss auch in Zukunft ein hohes Massan Eigenverantwortung stehen. Dies auch hinsichtlich der Wahl der Medikamente und Heilmethoden.
Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mussim Zentrum des Interesses der Gesundheitspolitik stehen.
BesteGrüsse,
Arne Gericke
Sehr geehreter Herr Söllig,
jedes Mitglied der Bevölkerung hat Anspruch auf den Schutz seiner Privatsphäre vor staatlicher Überwachung und vor Eingriffen. Diesbezügliche Einschränkungen sind nur bei konkreten Verdachtsmomenten auf schwere Straftaten hinzunehmen.
Ob das eine Vorratsdatenspeicherung leisten kann, ist fraglich. Doch der Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten einerseits und die individuelle Freiheit des Einzelnen auf der anderen Seite sind beide wichtige Rechtsgüter. Sie dürfen auch dann nicht gegeneinander ausgespielt werden, wenn sie aufgrund einer besonderen Situation (Beispiel: internationaler Terrorismus) in Konkurrenz zueinander treten.Eine Datenerhebungen auf Vorrat im Bereich der Telekommunikation ohne sachliche Notwendigkeit oder ohne ein Vorliegen gravierender strafrechtlicher Verdachtsmomente dürfen nicht weiter um sich greifen.
Alle personenbezogenen Daten sind binnen einer kurzen Frist endgültig zu löschen, wenn sich ein Verdacht auf eine Straftat nicht erhärtet hat.
Beste Grüsse,
Arne Gericke
Sehr geehrter Herr Söllig,
die Familien-Partei Deutschlands wendet sich gegen die Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen aus dem gesundheitlichen Solidarpakt, sowohl auf der Ebene der Leistungsempfänger als auch bei denBeitragsleistenden. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung sollen aus allen Einkommensarten aufgebracht werden. Zu beteiligen sind daneben alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere auch freiberuflich tätigeund verbeamtete Personen.
Auch Kinder zahlen über die Eltern Beiträge in die Kassen und sind nicht beitragsbefreit. Ansonsten müsste der Unterhaltsanspruch vom Bruttogehalt der Eltern abgezogen werden,bevor die Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge angerechnet werden.
Wenn Kinder Beiträge zahlen, dann sind dazu auch alle anderen Bevölkerungsgruppen verpflichtet.
Beste Grüsse,
Arne Gericke
Sehr geehrter Herr Söllig,
dieKrankenhäuser werden zunehmend durch politisch verordneteBettenpläne und Gebührenordnungen inbetriebswirtschaftliche Zwangslagen gedrängt, die Kinder undJugendliche klar benachteiligen. Die sogenannte Solidargemeinschaftbedient in erster Linie den Wähler. Entbindungsstationen undKinderabteilungen werden wegen angeblicher Unwirtschaftlichkeitgeschlossen.
Wasdie Krankenhaushygiene betrifft müssen vom Bund her einMindeststandard formuliert werden, deren Nutzen sich an allenBevölkerungsgruppen orientiert. Den Ländern bleibt es dannüberlassen, einen noch höheren Qualitätsanspruch zufordern.
Beste Grüsse,
Arne Gericke
Sehr geehrter Herr Söllig,
bei der Besteuerung von Kraftstoffen darf nicht nur der Energieinhalt berücksichtigt werden. Auch die Kosten für die Erzeugungund die Belastung der Umwelt müssen Grundlage der Besteuerungsein.
Wichtig ist nicht nur die Höhe der Besteuerung, sondern dass alle, auch Großverdiener und Großfirmen ohne Steuerschlupflöcherund Subventionen ihrer Zahlungspflicht nachkommen.
BesteGrüsse,
Arne Gericke