Frage an Arndt Müller von Max P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehr Herr Müller,
Ich bin erfreut darüber, dass die Grünen direkte Demokratie erleichtern wollen wie aus einer Befragung von Mehr Demokratie hervorgeht ( http://www.mehr-demokratie.de/wps_m-v.html ).
Aber wie setzen Sie sich für direkte Demokratie auf Bundesebene ein ?
Mit freundlichen Grüßen,
Max Priesemann
Hallo Herr Priesemann,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Erleichterung von direkter Demokratie wird von Bündnis 90/Die Grünen von jeher unterstützt. Menschen wollen ihre Stimme nicht nur an Repräsentanten verleihen, sondern wollen die Möglichkeit besitzen, Sachfragen durch direkte Abstimmung zu entscheiden. Ihre Frage zielt darauf ab, wie wir uns auf Bundesebene für eine Verbesserung der direkten Demokratie einsetzen wollen. Nun, ich trete ja derzeit für den Landtag an, also fokussiere ich mich zunächst auf die Verbesserung der Situation in Mecklenburg-Vorpommern. Ich weiß aber, dass sich Bündnis 90/ Die Grünen auch auf Bundesebene vehement für mehr direkte Demokratie z.B. durch Volkentscheide einsetzen. Mehr dazu hier: http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/165/165518.direkte_demokratie-print~1.html .
In Mecklenburg-Vorpommern wird es den BürgerInnen bisher noch sehr schwer gemacht, sich direkt in die Politik einzumischen. Die relativ restriktiven Regelungen für direkte Demokratie sowohl auf der Kommunal- als auch Landesebene haben die Herausbildung einer breiten direktdemokratischen Kultur bisher verhindert. In Mecklenburg-Vorpommern hat es bisher keinen einzigen Volksentscheid gegeben. Sollte es einmal dazu kommen, würde dieser mit großer Wahrscheinlichkeit an dem bundesweit höchsten Zustimmungsquorum von einem Drittel der Wahlberechtigten scheitern. Deshalb wollen wir das Unterschriften- und Zustimmungsquorum für Begehren und Entscheide sowohl auf Kommunal- als auch auf Landesebene auf ein anwendbares Niveau senken. Ziel muss es sein, die Anzahl von Volks- und Bürgerbegehren spürbar anzuheben. Dazu streben wir die Halbierung der bisherigen Unterschriften- und Zustimmungsquoren an. Nur bei Volksentscheiden über Verfassungsänderungen ist eine deutlich qualifizierte Mehrheit notwendig.
Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen auch die formellen Anforderungen an Volks- und Bürgerbegehren weiterentwickeln und den Bedürfnissen einer modernen BürgerInnengesellschaft anpassen. Dazu wollen wir z. B. angemessene und geeignete Regelungen zum Kostendeckungsvorschlag finden. Der Kostendeckungsvorschlag ist derzeit einer der häufigsten Unzulässigkeitsgründe von Bürgerbegehren. Denn mit der Verpflichtung, einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung vorzulegen, sind viele Bürgerinitiativen oftmals überfordert, da ihnen nicht die relevanten Informationen vorliegen. Ebenso wollen wir die vom Gesetz vorgeschriebene Negativliste, also die Themen, über die keine Volks- und Bürgerentscheide befinden dürfen, überprüfen und überarbeiten. Für uns erschöpft sich die BürgerInnenbeteiligung aber nicht nur in den verbindlichen Mitentscheidungsrechten, sondern reicht darüber weit hinaus und umfasst auch Informations-, Anhörungs- und Beteiligungsrechte. Insbesondere die BürgerInnenbeteiligung bei Großprojekten muss verbessert werden. Die Einführung eines sogenannten Konsultationsverfahrens möchten wir verpflichtend einführen. Wer demnach ein großes Bauprojekt plant, soll frühzeitig die BürgerInnen informieren, deren Meinungen einholen und öffentlich das Vorhaben erklären.
Weitere Details dazu, z.B. zu unserem Vorschlag, einen so genannten BürgerInnenantrag einzuführen, lesen Sie bitte in unserem Wahlprogramm nach, das Sie unter http://www.gruene-mv.de/wahl-2011/wahlprogramm.html finden.
Mit freundlichen Grüßen
Arndt Müller