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Armin Paul Hampel
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Frage von Bernd S. •

Frage an Armin Paul Hampel von Bernd S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hampel,

ich bin gesetzlicher Betreuer. Bezüglich einer freiwilligen Krankenversicherung stelle ich folgendes fest:

Einer meiner Betreuten hat eine geistige Behinderung und befand sich einige Monate in der Forensik. in diesem Fall endet eine bestehende Krankenversicherung und Behandlungskosten werden vom Land übernommen. Nachdem nun mein Betreuter aus der Forensik entlassen wurde ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich. Es sei denn man nimmt eine Arbeit auf oder stellt einen Antrag nach ALG II. Da mein Betreuter behinderungsbedingt nicht erwerbsfähig ist und auch deshalb keinen Anspruch auf ALG II hat ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse angeblich nicht mehr möglich. Zudem wohnt er in einem Wohnheim. Was ist das für eine Gesetzeslage in der angeblich jeder in eine Krankenversicherung aufgenommen wird, es sei denn, man war in Haft.

MfG

B. S.

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