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Armand Zorn
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Frage von Patrick W. •

Wie stehen Sie zur Problematik der Diskriminierung Deutscher Staatsbürger gegenüber Unionsbürgern beim Familiennachzug, die gerade in einer internationalen Stadt wie Frankfurt viele Paare betrifft?

Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von in Deutschland lebende Unionsbürger habe gemäß der EU-Freizügigkeitsrichtlinie das Recht auf ein kostenloses, vereinfachtes Einreisevisum, sowie den Aufenthalt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Weiterhin sind sie von der Erfordernis eines Sprachtests befreit und haben Anspruch auf eine Aufenthaltskarte samt Arbeitserlaubnis.

Partner von Deutschen Staatsbürgern hingegen benötigen ein kostenpflichtiges Visum, dessen Erteilung oft viele Monate dauern kann und für das je nach bearbeitender Behörde unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Es besteht somit weder Rechtssicherheit noch ein konkret einklagbarer Anspruch. Sofern der ausländische Partner oder die ausländische Partnerin nicht die Staatsangehörigkeit eines der wenigen privilegierten Drittstaaten besitzt wird zusätzlich in der Regel ein Sprachtest verlangt, der vor der Erteilung des Visums zu absolvieren ist und für dessen positiven Beitrag zur Integration es keine empirischen Belege gibt.

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