Frage an Arif Ünal von Horst D. bezüglich Kultur
Unterthema:: Reform / Rundfunkgebühren
Sehr geehrter Herr Ünal,
wenn ich Ihre Antwort (21.10.2011) an F. T. richtig verstehe, ist es für Sie in Ordnung, dass die Bürger/fiktiven Nutzer, für eine unbestellte und evtl. nicht genutzte Leistung mtl. Zwangsabgaben für TV/RF leisten müssen, d.h., für einen Kostenbereich, der der öffentlichen Kontrolle durch die Zahlenden nicht direkt (?) zugänglich ist?.
Ich würde den Sachverhalt gerne besser verstehen, deshalb meine Fragen:
1) Wer kontrolliert im Interesse der Gebührenzahler die Kosten, d.h. die Angemessenheit der Einzelvergütungen? ... unsere Politiker? ... ein von den Gebührenzahlern (nicht Parteien usw.) direkt gewähltes Gremium? oder wer sonst ....?
2) Wer kontrolliert eigentlich ob die Sender ihren Verpflichtungen zur objektiven Berichterstattung auch tatsächlich - ohne Beeinflussung durch Dritte - nachkommen?
3) Durch welche öffentliche Kontrolle (der Gebührenzahler) wird überprüft, ob wahrhaftig berichtet wird, oder (was ich nicht unterstellen möchte) evtl. auch "nicht berichtet" wird.?
4) Wie ist es zu erklären, dass ich im Internet mehr (und andere Informationen), z.Bspl. über die Kriegshandlungen in Afghanistan, Libyen und deren Folgen für die Bevölkerung usw. erhalte als in/über die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstallten? Was kann hier verbessert werden?
5) Müssen Abgeordnete für häuslichen Arbeitszimmer/Büros/Mitarbeiter auch TV/RF-Gebühren bezahlen oder sind diese Personengruppen/Institutionen usw. von der Zwangsabgabe befreit? Falls Ja, warum?
6) Welche Vergütungen/Pensionen, Zusatzleistungen erhalten die Geschäftsführer der öffentlich rechtlichen Anstalten und die Mitglieder der Aufsichtsinstanzen für Ihre Tätigkeiten?
Wer kontrollliert die Angemessenheit? . unsere Politiker, Parteien- und Kirchenvertreter?
7) Wo können diese Daten von den Gebührenzahlern eingesehen werden? Und falls nein, warum nicht?
Vielen Dank für Ihre Antwort/en.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Dormann