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Arif Ünal
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Frage von Klaus P. •

Frage an Arif Ünal von Klaus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Kompliment für das neue NRW-Integrationsgesetz !
Die Umsetzungsbereitschaft/ Realität in den Kommunen sieht jedoch finster aus !

=So z.B. in LEVERKUSEN:
Dort wird ein unter Jubel von Migranten und deutschen Anwohnern bereits fest geplantes Integrationshaus vom Stadtrat blockiert, da ein jahrelang deutlich desinteressierter Mittelsmann eines dortigen Großspekulanten, den dem Integrationsrat zugesagten Kaufpreis, nach Bekanntwerden noch geringfügig überbot. Die Stadt begründet ihre totale Kehrtwende mit Wirtschaftlichkeitsgeboten, die sie zur Vergabe an den Mittelsmann verpflichtet Das ist natürlich totaler Quatsch, den der Verkauf an einen Migranten-Elternverein wäre weitestgehend durch dessen Eigenmittel finanziert , so dass die Fördermittel aus dem Landestopf 1:1 zur Aus- und Weiterbildung der Migrantenkinder zur Verfügung ständen.
Nach der jeztigen Stadratsblockade aber würden die Fördergelder jedoch für Mieten oder Neukäufen von Objekten,evtl. sogar zu Gunsten des Großinvestors im Hintergrund drauf gehen.

FRAGE:
Kann das Land Leverkusen verpflichten,
- dass neue Integrationsgesetz wirlich auszufüllen ,
-das Fördergeld vollständig in die Ausbildung/ Förderung der Kinder und Jugendlichen zu investieren und
-den hier drohenden Mißbrauch stoppen bzw. kontrollieren ?

LINK: zum Zeitungsbericht:
http://www.leverkusener-anzeiger.ksta.de/html/artikel/1326285635519.shtml

LG
Ihr Klaus

Portrait von Arif Ünal
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Prigge,

vielen Dank für Ihre Email. Es fällt mir allerdings schwer, von hier aus lokalpolitische Entscheidungen zu kommentieren, da ich nur den Zeitungsartikel kenne und keine weiteren Informationen habe. Wenn die Angaben in dem Artikel zutreffend sind, ist mir der Ärger des marokkanischen Eltern- und Jugendvereins durchaus nachvollziehbar.
Zu Ihrer Frage! Es ist so, dass in vielen Bereichen das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung gilt. Weisungen seitens des Landes sind dann nicht zulässig. Es gibt höchstens informelle Druckmittel.
Im Fall der Kommunalen Integrationszentren haben wir die Auflage formuliert, dass es eines kommunalen Integrationskonzepts bedarf, um die personelle Unterstützung des Landes von 5,5 Stellen zu erhalten. Die Kommune stellt Räumlichkeiten und Sachmittel. Das Integrationskonzept kann wiederum bestimmte Inhalte verlangen, allerdings nicht bestimmte finanzielle Ressourcen. Das würde in die Haushaltshoheit der Kommunen eingreifen. Wenn sich eine Kommune entscheidet, ein Kommunales Integrationszentrum einzurichten, kann also auch der Fall eintreten, dass man bisher selbst bezahlte Stellen für den Bereich einspart.
Wir haben die grünen Ratsfraktionen gebeten, die Einrichtung Kommunaler Integrationszentren zu beantragen und gleichzeitig den bisherigen Mitteleinsatz der Kommune fortzusetzen. Es liegt allerdings in der Entscheidungsfreiheit der örtlichen Ebene, ob sie das wirklich tun oder nicht.
Ich hoffe damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe

mit besten Grüßen,
Arif Ünal