Porträt von Antonia Hillberg in einem blauen Blazer.
Antonia Hillberg
SPD
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Frage von Frank H. •

Guten Tag Frau Hillberg! Gibt es nachvollziehbare Gründe, warum die für Mitte Dez. 2022 avisierte einmalige Energiepreispauschaule von 300 EUR bis dato nicht geleistet wurde? MfG Frank H.

Ich mache mir inzwischen Sorgen & hoffe, dass Sie diese entkräften können?

In der Mitteilung der Bundesregierung (t.ly/5MW0) steht u.a. zu lesen, dass Rentner*Inninnen in 12.2022 eine einmalige Energiepreispauschaule erhalten sollten. Das wurde jedenfalls Medienwirksam kommuniziert: t.ly/8N7H

Der angekündigte Zeitpunkt ist jedoch fruchtlos verstrichen, sodass ich mir Sorgen darüber mache, ob trotzdem die regelmäßigen Zuschüsse an die Volksvertreter geleistet werden können oder ob sich da auch bereits die anstehende Zahlungsunfähigkeit bemerkbar macht & wie dem ggfls. entgegengewirkt werden kann? Wie vereinbart sich das Verhalten mit dem Kompetenzslogan „Wir entlasten Deutschland“?

Wie könnten sodann die sinnvollen, richtigen & wichtigen Zuschüsse während der bevorstehenden Krise weiterhin sichergestellt werden? Wäre es da z.B. nicht sinnvoll, wenn ein Anpassungsautomatismus (z.B. Inflationsrate) eingeführt würde, damit nicht permanent neue Beschlüsse gefasst werden müssten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne versuchen möchte, zu beantworten.

Die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) erhielt, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hatte. Auf Nachfrage bei unserer Bundestagsfraktion wurde mir mitgeteilt, dass keine Informationen über Verzögerungen bei den für Dezember 2021 vorgesehenen Auszahlungen vorliegen. Sollte im Einzelfall eine zustehende Pauschale tatsächlich nicht ausgezahlt worden sein, kann die/der Betroffene bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bis spätestens 30. Juni 2023 einen Antrag auf Nachzahlung stellen.

Weitere Informationen dazu finden Sie dazu in dem bereits von Ihnen verlinktem FAQ der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/energiepreispauschale-2124992#:~:text=Rentnerinnen

Falls Sie im Rahmen der Umsetzung Ihres Anliegens meine Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne bilateral bei mir und meinem Team unter info@antonia-hillberg.de melden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Antonia Hillberg

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