Wann wird eigentlich der Unrechts § 63 Maßregelvollzug endlich reformiert oder abgeschafft? Es wird seit dem Skandal mit Gustl Mollath oder Martin Deeg nicht mehr in die öffentliche Debatte gebracht.
Sehr geehrter Herr L.,
§ 63 StGB ist sehr wichtig. Er regelt, dass Personen, die eine Straftat begangen haben, für die sie jedoch nicht verurteilt werden können, weil sie schuldunfähig waren, in ein Bezirkskrankenhaus eingeliefert werden können, falls sie für die Allgemeinheit gefährlich sind. Dort werden sie als Patienten, nicht als Häftlinge, behandelt. Sobald sie keine Gefahr mehr darstellen, dürfen sie das BKH wieder verlassen. Es gab in der Vergangenheit in Bayern den Fall Mollath, der fehlerhaft eingewiesen worden ist. Das hatte ein juristisches und ein politisches Nachspiel und führte auch zu einem neuen Bewusstsein und anderen Strukturen. Beispielsweise wurde an jedem BKH ein Maßregelvollzugsbeirat eingerichtet. Ich selbst bin dort Mitglied für das BKH Straubing. Eine fehlerhafte Anwendung des § 63 StGB bedeutet jedoch nicht, dass der Paragraf an sich fehlerhaft sei.
Es ist auch ein Mann vor Kurzem aus dem Gefängnis freigelassen worden, weil er dort 13 Jahre unschuldig für einen vermeintlichen Mord eingesessen ist. Das ist ein großer Skandal. Aber es würde nicht rechtfertigen, die Strafbarkeit für Mord abzuschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Toni Schuberl