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Anton Hofreiter
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Andreas K. •

Frage an Anton Hofreiter von Andreas K. bezüglich Verkehr

Sehr Geehrter Herr Dr. Anton Hofreiter

Immer wieder liest man ja was die Politik alles für Verkehrssicherheit machen will und wie gerecht die Politik seien will, doch wo ist es eine Logische Politik wenn man manche Gesetze besieht?
Ein Paar fragen hab ich die ich gern Beantwortet hätte die mir und sehr vielen Menschen auf der Seele brennen.

Also wieso eigentlich darf jeder Autofahrer nen Moped fahren ohne je eins gefahren zu haben im leben und Mofafahrer müssen um nen Moped fahren zu dürfen nen Klasse M schein machen?
Wieso eigentlich darf man nach 2Jahren bei nem Motorradschein offen Fahren obwohl dort gewaltiger Geschwindigkeitsunterschied vorhanden ist aber bei nem Mofa muss man dennoch Klasse m machen?
Wieso darf jeder ohne Prüfung ein Fahrradfahren was Verkehrssicherheitstechnisch schlechter ist als ein Mofa?
Und wieso darf man mit einem Autoführerschein statt nur einem Golf sogar sofort einen Porsche fahren?
Wo ist da der Sinn und vor allem die Gerechtigkeit?
Immerhin wenn Leute 2-4Jahre Mofa gefahren sind, könnten die doch auch nen Moped fahren.

Auf diese Fragen hätten wir alle gerne mal eine Antwort da wir alle in diesen Gesetzen so keinen Sinn sehen, sondern nur ein nochmal an leuten verdienen wollen…
Es ist ungerecht und man sollte endlich ein Gesetz erlassen das Mofa Fahrer auf die selbe Stufe stellt wie bei einem Motorradschein, das man nach 2Jahren offen Fahren kann in der 50ccm Klasse.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Koch

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Sehr geehrter Herr Koch,

die von Ihnen angesprochenen Fahrzeuge (Mofa, Moped, Motorrad und Pkw) weisen unterschiedliche Leistungen auf und können mit zum Teil sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten gefahren werden. Damit sind auch unterschiedliche Anforderungen an die Fahrerinnen und Fahrer z.B. im Hinblick auf die Quer- und Längsdynamik (Fahrzeugverhalten) verbunden.

Da sich Ihre Fragen primär auf Krafträder beziehen die in erster Linie von jungen Menschen benutzt werden, ist es notwendig Vorweg auf folgendes hinzuweisen: Die am meisten gefährdete Gruppe im Straßenverkehr schwer oder tödlich zu verunglücken, sind junge Auto- und motorisierte Zweiradfahrer (15 - 25jährige). Deren Risiko im Straßenverkehr umzukommen, ist etwa dreimal so hoch, wie für den Durchschnitt der Bevölkerung. Die Fähigkeiten und Gefahren im Straßenverkehr werden von jungen Fahrerinnen und Fahrern häufig überschätzt. Das ist leider eine Tatsache, die durch Statistiken nachgewiesen wurde.

Der Gesetzgeber versucht, auf unterschiedliche Anforderungen an die Fahrerinnen und Fahrer differenziert zu reagieren. Hinzu kommen sicher Anpassungsschwierigkeiten, die sich aus der EU-Führerschein-Richtlinie (Im Gegensatz zu EU-Verordnungen gelten EU-Richtlinien in Mitgliedstaaten nicht unmittelbar, sondern müssen in nationales Recht umgesetzt werden) ableiten lassen. Hieraus ergeben sich aber auch Vorteile, wie z.B. die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine im grenzüberschreitenden Verkehr und bei vorübergehenden Aufenthalten als Tourist im EU-Ausland.

1. Warum darf jeder Autofahrer ein Moped fahren. Mofa-Fahrer benötigen aber ein Klasse-M-Schein, um ein Moped fahren zu dürfen.

a) Zumindest gilt: Wer seinen Führerschein für Klasse 3 (heute B) nach dem 01.04.1980 erworben hat, darf damit kein Leichtkraftrad der Klasse A1 (Moped von größer 50 cm3 bis 125 cm3 und einer Leistung von nicht mehr als 11 kW) mehr fahren.
b) Wer ein Mofa (Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h) fahren möchte, der muss eine Prüfbescheinigung erwerben, die keine Fahrerlaubnis und damit kein Führerschein darstellt. Der Ausbildungsumfang für eine Mofa-Prüfbescheinigung ist relativ gering. Mit einem Mofa darf man nicht schneller als 25 km/h fahren. Ein Moped erreicht per Definition eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h. Daher ist doch klar, dass die Verantwortung steigt und eine weitere Prüfung abzulegen ist. Das erklärt auch, warum die Klasse A 1 (Mindestalter 16; 16 und 17-jährige dürfen nur Leichkraftfahrer fahren, die eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h erreichen) die Klasse M (Mindestalter 16) einschließt.

2. In der zweiten Frage sprechen Sie vermutlich die Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder und den so genannten Stufenführerschein an.

a) Stufenführerschein für Krafträder: Die bisherigen Klassen 1a und 1 wurden in der neuen Klasse A zusammengefasst. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein jedoch bestehen. Die Klasse A (Mindestalter 18 Jahre) ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Der Ausstellung eines neuen Führerscheins bedarf es nicht, wenn schon ein Führerschein im Scheckkartenformat vorhanden ist.
b) Für Personen, die 25 Jahre und älter sind, besteht seit 1. Januar 1999 die Möglichkeit des so genanten „Direkteinstiegs" in die unbeschränkte Klasse A. Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen.
c) Wer die alte Klasse 1a oder die beschränkte Klasse A bereits besitzt und 25 Jahre alt ist, kann vor Ablauf der zwei Jahre die unbeschränkte Klasse A erwerben, wenn er zusätzlich eine praktische Ausbildung und eine praktische Prüfung auf einem schweren Kraftrad absolviert.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass für das Führen leistungsfähiger Motorräder, die hohe Geschwindigkeiten und enorme Beschleunigungen zulassen viel Erfahrung und ein hohes Verantwortungsbewusstsein erforderlich sind, um potentielle Gefahren richtig einschätzen zu können. Nicht ohne Grund ist der Direkteinstieg ohne Vorkenntnisse erst ab einem Alter von 25 Jahren möglich. Der Gesetzgeber fordert von jungen Menschen einen gewissen Grad an Persönlichkeitsentwicklung und Erfahrung.
Die Unfallforschung der Versicherer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft haben in einer Studie herausgefunden: Das Risiko auf einem Motorrad getötet zu werden, ist (unabhängig vom Alter) 14-mal höher als in einem Auto. Pro eine Million gefahrene Kilometer sterben 67 Motorradfahrer auf der Straße. Hinzu kommt die Erkenntnis, so die Studie, dass bei rund 67% der Unfälle die Motorradfahrer leider keine schuldlosen Opfer sind.

3. Wieso darf jeder ohne Prüfung ein Fahrrad fahren, das verkehrssicherheits-technisch schlechter ist als ein Mofa?

Fahrräder sind nicht motorisiert. Ein Mofa kann technisch manipuliert werden, so dass es schneller fährt als gesetzlich erlaubt, womit Gefahren verbunden sind. Das Tunen des Motors ist nämlich kein Kavaliersdelikt. Mit mehr als 25 km/h zu fahren ist eine Straftat, weil es dem Fahren ohne Fahrerlaubnis entspricht. Zudem ist es Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt die Fahrzeugversicherung nicht für die entstandenen Schäden auf und das kann sehr teuer werden. In der theoretischen Ausbildung zur Erlangung der Prüfbescheinigung für Mofas ist u.a. auf Auswirkungen durch das Tuning auf die Sicherheit und Umwelt hinzuweisen.

4. Wieso darf man mit einem Autoführerschein statt einem Golf auch einen Porsche fahren?

Diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Sie enthält aber einen interessanten Aspekt, der die Idee nahelegt, Autoführerscheine durch eine angepasste Ausbildung nach Fahrzeugleistung bzw. max. Höchstgeschwindigkeit festzulegen. Ich meine aber, dass für die Verkehrssicherheit sehr viel mehr erreicht würde, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Deutschland gesenkt würden und ihre Einhaltung wirksam zu überwacht würde:
• Einführung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen von 120 km/h
• Absenken der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraßen (bei zwei Spuren im Begegnungsverkehr) auf 80 km/h
• In geschlossenen Ortschaften ist insbesondere auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen, weshalb eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt werden soll. Nur auf speziell ausgewiesenen Hauptverkehrsstraßen soll von dieser Geschwindigkeitsbegrenzung abgewichen werden dürfen und eine Geschwindigkeit von 50 km/h oder höher möglich sein.

Gerne dürfen Sie sich hier über die Verkehrssicherheitspolitik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN informieren:
http://www.toni-hofreiter.de/dateien/Positionspapier-Vision_Zero.pdf

Dr. Anton Hofreiter

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