Frage an Anton Hofreiter von Beate S. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrter Herr Hofreiter,
könnten Sie mir bitte den Umformulierungsvorschlag der Grünen zu Artikel 3 GG erläutern. Dieser soll aus Sicht der Grünen lauten:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder rassistisch benachteiligt oder bevorzugt werden."
Was soll das Adjektiv "rassitisch" hinter "oder politschen Anschauugen" bedeuten? Wenn da "oder seiner Rasse", "oder seiner Ethnie" würde ich den Satz ja verstehen. Aber grammatikalisch versteh ich den Sinn des aktuellen Änderungsvorschlages nicht. Zudem wollte ich fragen, warum man nicht ganz den Rassenbezug weglässt, wenn wir Rassismus verlernen sollen und es Rassen ja zudem gar nicht gibt, sondern Menschen. Ist nicht bereits mit dem Bergiff Abstammung, Heimat und Herkunft alles notwendige gesagt?
Mit freundlichen Grüßen
B. S.
Sehr geehrte Frau Steck,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Mit der Streichung des Begriffs "Rasse" alleine ist es nicht getan. Wir wollen festschreiben, dass niemand rassistisch benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Zudem wollen wir eine staatliche Gewährleistungspflicht auf Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen in das Grundgesetz einfügen. Dabei reicht es nicht aus auf andere Begriffe wie beispielsweise "ethnische Herkunft" oder "soziale Zugehörigkeit" abzustellen, denn diese Begriffe decken nicht alle Fallgruppen rassistischer Benachteiligung ab. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/demokratie/gemeinsam-gegen-rassismus
Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter