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Anton Hofreiter
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Frage von Kristina P. •

Frage an Anton Hofreiter von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,

Gegenstand meiner Fragen an Sie, als Bundestagsabgeordneter, sind Femizide.

Im Jahr 2017 gab es in der BRD laut PKS insgesamt 564 versuchte, davon 351 vollendete Tötungsdelikte gegen Mädchen/Frauen. Von den 351 vollendeten Tötungsdelikten an Frauen sind 147 durch sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ erfasst (für 2018, bzw. 2019 liegen diese Auswertungen noch nicht vor).

Femizide sind sowohl politisch, kulturell, religiös als auch geschlechtsbedingt motiviert und stellen in ihrer Häufigkeit zwischenzeitlich einen systemisch bedingten Angriff auf große Teile der Bevölkerung, die Mädchen und Frauen, dar.

Im Grundgesetz der BRD ist in Art.2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert.

Die Bundesregierung Deutschland hat zudem die, seit 1. Februar 2018 in Kraft getretenen, Istanbul-Konventionen ratifiziert.

Die BRD hat darüber hinaus die UN Menschenrechts-Charta und damit das unter Artikel 3 verankerte Grundrecht auf Leben ratifiziert.

Dennoch fanden und finden im Rechts- und Sozialstaat Deutschland, einer der reichsten Industrienationen weltweit, an jedem 2. bis 3. Tag Femizide statt:

Wie ist es zu erklären, dass die zuständigen Ministerien (BMFSFJ & BMJV) die steigende Anzahl an Femiziden in der BRD ohne nennenswertes Engagement billigend hinnehmen?

Wie erklärt sich, bei einem Gesamtetat des BMFSFJ von 10,45 Milliarden, das Almosen-Budget von 6,1 Millionen (<0,06%) für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen?

Wie ist zu rechtfertigen, dass Frauen damit der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den die Ministerinnen laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?

MfG
Kristina Wolff

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau P. D. W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Mail und Ihr Engagement gegen Tötungsdelikte.

Deutschland hat sich national und international in Gesetzen und Abkommen verpflichtet, Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Bis heute ist es nicht gelungen, ausreichend Frauenhausplätze für betroffene Frauen zu schaffen und unabhängig vom Wohnort bundesweit gleichwertige und bedarfsgerechte Standards für Frauenhäuser zu etablieren. Die Konsequenz ist seit Jahren, dass Frauenhäuser unterfinanziert sind und viele Frauen abgewiesen werden müssen. Das wollen wir nicht länger hinnehmen. Wir fordern, dass nun auch der Bund Verantwortung übernimmt, um gemeinsam mit den Bundesländern und den Kommunen Schutz vor Gewalt zu gewährleisten. Jede Frau, die von häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt betroffen ist, soll diesen Schutz zukünftig erhalten. Unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort, Wohnsituation sowie Aufenthaltsstatus muss sie in der akuten Situation Zugang zu einer Schutzeinrichtung im Bundesgebiet erhalten.

Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Hilfe und Schutz bei Gewaltbetroffenheit ist eine staatliche Verpflichtung. Mit Inkrafttreten des „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ist Deutschland völkerrechtlich gebunden, diese umzusetzen. Bundes- und Landesregierungen und -behörden müssen zur Umsetzung der Konvention die erforderliche Infrastruktur sicherstellen.

Es kann nicht sein, dass Frauen in Abhängigkeit ihres Wohnortes gute oder weniger gute Unterstützung erhalten. Wir Grüne im Bundestag fordern daher, jeder von Gewalt betroffenen Frau einen Rechtsanspruch auf Geldleistung für den Zweck des Aufenthalts in einem Frauenhaus oder einer vergleichbaren Schutzeinrichtung. Durch diese Anstrengungen des Bundes würde ein erheblicher Beitrag dazu geleistet, dass im ganzen Land Frauenhäuser und ähnliche Einrichtungen besser abgesichert werden.

Diese von uns vorgeschlagene Leistung des Bundes deckt aber nicht den gesamten Bedarf des Hilfesystems. Länder und Kommunen sind damit nicht aus der Verantwortung entlassen. Sie würden durch unser Gesetz finanziell entlastet und müssen daher umso mehr den Ausbau der Kapazitäten in Frauenhäusern massiv vorantreiben.

Eine Vorabfassung unseres Antrags zur Etablierung von bundesweit gleichwertigen und bedarfsgerechten Standards für Frauenhäuser finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/153/1915380.pdf.

Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter

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