Frage an Antje Vogel-Sperl von Joachim F. bezüglich Gesundheit
Meine Frage zur Bürgerversicherung/Kopfpauschale:
Wie wird die Beitragszahlung für Ledige bzw. Familien geregelt und was hat das für Auswirkungen für die div. privaten Krankenkassen?
Sehr geehrter Herr Freitag,
vielen Dank für Ihre Anfrage über kandidatenwatch.de.
Wir wollen die Strukturdefizite und Gerechtigkeitslücken in der bestehenden Krankenversicherung beheben und treten deshalb für eine Bürgerversicherung ein. Dabei gelten folgende Eckpunkte:
Alle Bürgerinnen und Bürger sollen langfristig in die Bürgerversicherung einbezogen werden, das heißt auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige. Die bisher Privatversicherten werden ebenfalls in die Bürgerversicherung aufgenommen. Ihre zusätzlichen Leistungsansprüche, die sie über die private Krankenversicherung erworben haben, bleiben ihnen erhalten und werden über Zusatzversicherungen gewährleistet. Alle Einkunftsarten – auch Vermögenseinkommen, Gewinne und Mieteinkünfte – sollen in die Finanzierung der Krankenversicherung einbezogen werden. Damit durch die Heranziehung weiterer Einkommensarten nicht vor allem kleine und mittlere Einkommensbezieher belastet werden, wollen wir für die zusätzlichen Einkommensarten Freigrenzen einräumen und die Beitragsbemessungsgrenze moderat anheben. Freigrenzen bedeuten, dass unterhalb dieser Grenze keine, oberhalb der Grenze Beiträge auf den vollen Betrag der zusätzlichen Einkommensarten zu zahlen sind. Damit werden kleine Einkommen aus diesen Bereichen geschont, größere jedoch in vollem Umfang bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Die Parität bleibt erhalten. Die Beiträge auf Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung werden weiterhin (soweit sie nicht den zum 1.7.2005 eingeführten Sonderbeitrag betreffen) je zur Hälfte durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert.
Kinder sowie nicht erwerbstätige Ehegatten und Lebenspartner, die Kinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen, müssen keine Beiträge zahlen Für alle anderen Ehepaare und eingetragenen Lebensgemeinschaften wird ein Ehegattensplitting eingeführt, durch das besser verdienende Einverdiener-Ehen auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge entrichten müssen als bisher. Denn das Einkommen der Ehe- bzw. Lebenspartner wird rechnerisch auf beide Personen verteilt. Danach werden beide Einkommenshälften bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Beitragspflicht unterworfen. Damit ändert sich für Versicherte mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze an ihrer Beitragsbelastung nichts.
Die Bürgerversicherung kann auch durch private Krankenversicherungsunternehmen angeboten werden. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen können also neben den Zusatzversicherungen auch weiterhin Vollversicherungen anbieten. Allerdings müssen sie sich dem Wettbewerb mit den gesetzlichen Krankenkassen stellen. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich damit frei zwischen allen gesetzlichen und privaten Kassen entscheiden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zufrieden stellend beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Antje Vogel-Sperl