Frage an Antje Vogel-Sperl von Susann W. bezüglich Familie
Hallo Frau Vogel-Sperl,
(mit Verlaub – netter Name)
was werden Sie in der Zukunft für die Gleichstellung Homosexueller Paare, z.Bsp. in puncto Rechte in der Partnerschaft und Ehe tun?
Danke für Ihre ehrliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
S. Wnuczek
Sehr geehrte Frau Wnuczek,
vielen Dank für Ihre Anfrage über kandidatenwatch.de.
Wir Grüne haben in den vergangenen 7 Jahren dafür gesorgt, dass Lesben und Schwule vom Rand in die Mitte der Gesellschaft geholt werden. Lebenspartnerschaft, Adoptionsrecht, Schutz vor Diskriminierung.
Die Liste unserer erfolgreichen politischen Maßnahmen ist lang:
Wir haben die Rechtlosigkeit schwuler und lesbischer Paare beendet. Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat unser Land offener und moderner gemacht. Die öffentliche Akzeptanz von Lesben und Schwulen hat sich spürbar erhöht. Und wir haben nachgelegt: Seit Januar 2005 gibt es auch Gleichstellung der Lebenspartnerschaft bei der Rente. Außerdem haben wir die Stiefkindadoption in der Lebenspartnerschaft ermöglicht.
Wir haben ein modernes Antidiskriminierungsgesetz (ADG) auf den Weg gebracht. Damit wollen wir Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeits- und Wirtschaftsleben wirksam begegnen. Mit dem ADG setzen wir vier EU-Richtlinien gegen Diskriminierung sachgerecht in deutsches Recht um.
Bereits 2001 haben wir das Betriebsverfassungsgesetz ergänzt und damit ausdrücklich jede Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität untersagt.
Das bisherige Berufsverbot für Homosexuelle als Offiziere und Ausbilder in der Bundeswehr wurde aufgehoben.
Auf unsere Initiative hin hat der Bundestag beschlossen, dass in der Mitte von Berlin ein zentrales Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen errichtet wird. Wir haben 2004 den Zugang zu Entschädigungsleistungen für NS-Opfer verbessert. Die Opfer des Homosexuellen-Paragraphen 175 aus der NS-Zeit haben wir gesetzlich rehabilitiert. Der Bundestag hat sich zudem auf unsere Initiative hin in einer Entschließung hin bei den Homosexuellen für die Strafverfolgung in der Bundesrepublik entschuldigt.
Durch unsere Mietrechtsreform haben auch Homosexuelle im Todesfall des Partners ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag für die gemeinsam bewohnte Wohnung. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob eine Eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen wurde.
In vielen Ländern werden Menschen noch wegen ihrer Homosexualität verfolgt. Unter Außenminister Joschka Fischer hat Deutschland eine Vorreiterrolle beim Einsatz für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender eingenommen, z.B. bei der UN-Menschenrechtskommisson.
Mit einer Entschließung "Schwule und lesbische Jugendliche – Mittendrin statt außen vor - hat der Bundestag noch im Juni 2005 ein deutliches Signal gesetzt: Er verurteilt jede Diskriminierung und setzt sich dafür ein, die Lebensbedingungen schwuler und lesbischer Jugendliche durch Aufklärung und Akzeptanzförderung in Schule und Ausbildung zu verbessern.
Dafür setzen wir uns weiterhin ein:
Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat in der Gesellschaft große Zustimmung gefunden. Damit ist der Boden bereitet, nach dem Vorbild Spaniens, Kanadas, Belgiens und der Niederlande nun auch die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Angriff zu nehmen.
Wer gleiche Pflichten übernimmt, muss auch gleiche Rechte erhalten. Wir kämpfen für volle Gleichstellung, auch im Steuer- und Beamtenrecht und bei der Adoption. Es gibt keinen sachlichen Grund, gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit der gemeinsamen Adoption pauschal zu verweigern.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zufrieden stellend beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Antje Vogel-Sperl