Frage an Antje Möller von Orhan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Fr,Antje Möller!
anfanglich möchte ich mich für das Telefonat am 21.02.08 bedanken.
Wie ich Ihnen auch kurz mitteilte,besteht seit bereits 1963 ein Assosationsabkommen zwischen der türkei und der EU-EWG:Das beinhaltet u.a.dass,(zitat):Gegen Ausländerder zweiten Generation,die von klein an im Inland aufgewachsen sind,darf keine aufenthaltsbeendende Maßnahme ergriffen werden,wenn sie die Hälfte ihres Lebens im Bundesgebiet verbracht haben und zuletzt seit mindestens drei Jahrenhier niedergellassen sind.: Bei einem Eingriff in die Aufenthaltsrechte einer aus dem ARB/ 1/80 berechtigten Personen ist daher infolge des Günstigkeitsprinzips gem Art 14 Abs 2 ARB 1/80 neben dem ordre public-Vorbehalt auch die Schranke der Aufenthaltsverfestigung nach dem FrG zu beachten.
Es gibt noch etliche Rechtsprechungen,die gegen eine Abschiebung/Ausweisung in Deutschland geborene Ausländer sprechen. Warum hält sich die Ausländerbehörde nicht daran?Kurz: Ich werde mich in Kürze im Rahmen der Petition an Sie wenden., Ich hoffe bei Ihnen Gehör gefunden zu haben und bedanke mich für ihr Bemühen im voraus und verbleibe
Buluktemur,Orhan
Hallo Herr Buluktemur,
vielen Dank für Ihren Kommentar bzw. Ihre Frage.
Grundsätzlich haben Sie Recht mit Ihrer Beschreibung des Assoziationsabkommens mit der Türkei. Über abgeordnetenwatch.de können wir aber keine Einzelfälle des Ausländerrechts besprechen. Deshalb habe ich Ihnen ja auch schon am Telefon geraten, sich mit Ihrem Anliegen an den Eingabenausschuss zu wenden.
Ob und wie die Ausländerbehörde den Ermessenspielraum von Gesetzen und Verordnungen anwendet oder sich an der Rechtssprechung orientiert, ist im übrigen natürlich ein ständiger politischer Streit vor allem zwischen der GAL und der CDU.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Möler