Frage an Antje Möller von Martin H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Frau Möller!
Mehr oder minder feierlich wurden vor gut einer Woche 10 von 12 Überwachungskameras auf der Reeperbahn in Betrieb genommen. Was noch vor wenigen Wochen als Sicherheitsmaßnahme für die bevorstehende Fußball-WM geprisen wurde (z.B. MOPO vom 18.1.2006, Zitat vom Innensenator Udo Nagel), wird mitlerweile als generelle Präventionsmaßnahme gegen Gewalttaten dargestellt (Nagel in der MOPO vom 31.3.2006, siehe auch Abendblatt vom 30.3.2006), ganz ohne Bezug auf die WM.
Als unmittelbarer Anwohner des Kiez frage ich Sie daher: Probelaufzeit vor der WM sehe ich ja ein, aber wann werden die Kameras nach der WM wieder demontiert? Handelt es sich dabei nicht um einen zu krassen Eingriff in die Privatsphäre der Anwohner? Auch wenn angeblich z.B. die Fenster der Privatwohnungen geschwärzt werden (siehe zitierte Artikel), so werde ich doch täglich bei meinem ganz normalen Tagesablauf überwacht. Egal, ob ich einkaufen oder arbeiten gehe, es bleibt 4 Wochen lang gespeichert. Werden da nicht massiv Datenschutzgesetze ausgehebelt?
Bis zu dieser Stelle habe ich die gleiche Frage Ihren Kollegen Dressel (SPD) und Warnholz (CDU) gestellt, der Rest der Frage erübrigt sich bei Ihnen, da Sie ja meine Meinung laut der zitierten Berichte offensichtlich teilen. Wäre es nicht möglich, daß die GAL zu diesem Thema mal eine kleine Anfrage startet, wann die Kameras wieder demontiert werden? Und warum erst dick Reklame bzgl. WM gefahren wurde und es sich auf einmal um eine allgemeine Präventionsmaßnahme handelt?
Im voraus danke ich recht herzlich,
Martin Hensch
Sehr geehrter Herr Hensch,
ich teile ihre Kritik an der Videoüberwachung der Reeperbahn. Nicht nur der Eingriff in die Privatsphäre der AnwohnerInnen ist massiv, der Erfolg der Maßnahme ist völlig offen. Tatsächlich läßt das novellierte Polizeigesetz auch zu, dass Videoüberwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum ohne zeitliche Befristung stattfinden. Bei der Reeperbahn muss man davon ausgehen, dass dieses auch so geplant ist. Mit den möglichen Straftaten durch die zu erwartenden Besuchermassen im Umfeld der WM haben die Überwachungsmaßnahmen wenig zu tun. Videoüberwachung ist eine präventive Maßnahme, für die das Polizeigesetz in Hamburg nur die Begründung fordert, das "mehrfach Straftaten" an dem Ort begangen wurden. Ein Abwägung zwischen dem Eingriff in die Freiheitsrechte der BürgerInnen und dem tatsächlichen Erfolg (z.B. Verhinderung von Straftaten) einer derartigen Maßnahme findet nicht statt.
Grüße Antje Möller