Frage an Antje Möller von Iris H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Möller,
als Hundebesitzerin interessiert es mich, ob sie sich für das unangeleinte Laufen von Hunden in Eimsbütteler und Lokstedter Grünanlagen einsetzen. In anderen Bezirken, z. Bsp. im Bezirk HH- Nord., existiert in den Grünanagen keine Leinenpflicht für Hunde mit einem sogn. Hundeführerschein. Im Bezirk Eimsbüttel muss ein Hundebesitzer in den Grünanlagen ständig mit dem Auflauern des BOD rechnen. In oft unangemessener Weise wird dann ein Bussgeld verhängt
Mit freundl. Gruß,
I. Hopff
Sehr geehrte Frau Hopf,
ich halte es für sinnvoll im Sinne des Ausgleichs der Interessen, Hunde in Parks und Grünanlagen an der Leine zu führen, wenn es auch gekennzeichnete freie Auslaufflächen gibt. Dann können Kinder, ältere Menschen, sonnenbadende oder Sport treibende Menschen oder einfach Menschen, die Angst vor freilaufenden Hunden haben, die Flächen eben auch mit nutzen. Der BOD soll die entsprechenden Regeln durchsetzen, aber er sollte es situationsgerecht und mit Augenmaß machen. Die Verhängung eines Bußgelds kann da nur die letzte Maßnahme sein, wenn eine freundliche persönliche Ansprache nicht hilft.
Mit freundlichen Grüßen,
Antje Möller