Annika Lange
SPD
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Frage von C. S. •

Frage an Annika Lange von C. S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Lange,
mit Erstaunen habe ich gelesen, dass die Verkehrssicherheit eine Aufgabe der Ordnungsämter ist.

Nach meinem Kenntnisstand ist das Ordnungsamt nur für den ruhenden Straßenverkehr (Falschparker) zuständig. Die Geschwindigkeitsübertretungen, d.h. die Kontrolle des fließenden Verkehrs fällt jedoch in die Zuständigkeit der Polizei.

Wann hat sich dies geändert und mit welchem Gesetz?

Mit freundlichen Grüßen
Constanze Schwede

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schwede,

meine veröffentlichte Antwort an Herrn Wollschläger hat offensichtlich zu Missverständnissen geführt.

Ich hatte vor der öffentlichen Beantwortung bereits mit Herrn Wollschläger ein Telefonat geführt, in dem ich mit ihm die unbefriedigende Situation in der Sakrower Landstraße besprochen habe. Sie müssen wissen, dass in dieser Straße eine ganze Menge Fahrzeuge ordnungswidrig abgestellt werden. Dadurch wird die Fahrbahn stellenweise verengt. Dies führt häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen, da durchfahrende Fahrzeuge an den abgestellten vorbeifahren müssen, während am Straßenrand stehende Fußgänger häufig nicht wahrgenommen werden. Besonders gefährlich sind diese Situationen, wenn Kinder am Straßenrand stehen, da diese für den Fahrer des vorbeifahrenden Kfz von einem parkenden Fahrzeug völlig verdeckt werden können. Hinzu kommt, dass sich der Fahrer, anders als im Normalfall, gerade auf Ausweich- und Überholvorgänge konzentriert. Gefährliche Situationen, wenn nicht gar Unfallsituationen, sind dabei vorprogrammiert. Die beste Lösung des Problems liegt in entsprechend regelmäßigen Kontrollen durch das Ordnungsamt, um die Falschparker auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie ggf. mit einem Verwarnungsgeld zu belegen. Dadurch würde sich sicher das Parkverhalten ändern und das Überqueren der Sakrower Landstraße weniger gefährlich.

Das bei Ihnen hervorgerufene Missverständnis beruht offensichtlich auf meiner Erläuterung, dass diese neue Aufgabenverteilung die Polizei in der Überwachung der Verkehrssicherheit entlaste. Bei der Verwendung des Begriffs "Verkehrssicherheit" habe ich, wie Sie nun verstehen werden, den oben geschilderten Sachverhalt vor Augen gehabt. Selbstverständlich ist das Ordnungsamt - neben der Aufrechterhaltung der Ordnung in vielen Bereichen, insbesondere dem Einschreiten bei unerlaubter Abfallbeseitigung oder bei Verstößen gegen die Hundeverordnung - auch weiterhin nur für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs zuständig. In dem von Herrn Wollschläger geschilderten Fall ist gerade eine verfehlte Schwerpunktsetzung bei der Überwachung des Falschparkens und damit des ruhenden Straßenverkehrs gegeben.

Wichtig ist mir, nochmals zu betonen, dass wir von der SPD uns bereits in der Vergangenheit gegen eine solche verfehlte Schwerpunktsetzung des zuständigen Stadtrates, Herrn Röding (CDU), gewandt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Lange