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Annika Klose
SPD
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Frage von Daniel H. •

Mit welchem Urteil in Sachen Soli beim Bundesverfassungsgericht rechnen Sie? Abstimmung für Sondervermögen oder Schuldenbremse für sie nach diesem Urteil vorstellbar? Was halten Sie für sich richtig?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht!

Als SPD haben wir die Reform des Solidaritätszuschlages in der letzten Großen Koalition vorangetrieben. Obwohl der Solidarpakt zur Wiedervereinigung ausgelaufen ist, entstehen dem Bund weiterhin Kosten, um Unterschiede zwischen den ost- und westdeutschen Bundesländern anzugleichen. Als SPD war uns ein stärkerer Fokus auf eine sozial-gerechte Ausgestaltung wichtig, weshalb nur noch die obersten zehn Prozent der Einkommen den „Soli“ weiterhin zahlen müssen. Im Ergebnis tragen so finanziell stärkere Schultern in angemessener Weise mehr bei.

Innerhalb des nun abgeschlossenen Gerichtsverfahrens wurde anhand einer wirtschaftswissenschaftlichen Untersuchung festgestellt, dass der zusätzliche Finanzierungsbedarf aktuell noch besteht. Dies soll von politischer Seite zukünftig regelmäßig überprüft werden. Solange der Finanzierungsbedarf noch besteht, kann der Soli in seiner jetzigen Form erhoben werden. Ich begrüße das Urteil. Dieses gilt es nun umzusetzen.

Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit Bürger:innen sehr am Herzen, da ich diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit betrachte.

Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

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