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Annika Klose
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Frage von Annette S. •

Hallo Frau Klose, da ich diese Frage schon sehr oft erfolglos gestellt habe, versuche ich es hier. Wird auch die Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung SGBXII zum Bürgergeld?

wann werden die Benachteiligungen/Diskriminierungen von alten und erwerbsgeminderten Menschen im #SGBXII abgeschafft?
Freibetrag, Anrechnung von Sachgeschenken, Ausschluss von Förderungen, Fernstudiumverbot

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie auf ein wichtiges Thema aufmerksam machen. Erst jetzt steht final fest, wie das Bürgergeldgesetz ab nächstem Jahr ausgestaltet werden wird und wie die einzelnen Punkte genau geregelt werden.

Erwerbsfähige Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind und Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten, sollen ab nächstem Jahr das neue Bürgergeld bekommen. Viele der Änderungen sind darauf ausgerichtet, dass es mehr Unterstützung bei der (Re-)Integration geben soll: durch mehr Zugang zu Qualifizierung und Weiterbildung und zielgerichtete Unterstützung dabei, nachhaltig einen Arbeitsplatz zu finden.

Nicht erwerbsfähige Personen oder Rentner:innen, die eine Altersrente beziehen, erhalten bei Unterstützungsbedarf, wie Ihnen ja bekannt ist, Leistungen nach dem SGB XII, die sogenannte Sozialhilfe. Von Menschen im Leistungsbezug nach SGB XII wird aber nicht erwartet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Die von Ihnen angesprochenen unterschiedlichen Regelungen sind in den unterschiedlichen Zielsetzungen des SGB II (für erwerbsfähige Personen) und des SGB XII (nicht (mehr) erwerbsfähigen Personen) begründet.

Viele der Reformen im Bürgergeld, die vor allem darauf ausgerichtet sind, dass Leistungsberechtigte nachhaltig einen Arbeitsplatz zu finden, werden die Leistungsberechtigten im SGB XII daher leider nicht betreffen. Einige der von Ihnen angesprochenen Regelungen bleiben weiter bestehen – auch wenn ich hier auch in Teilen Veränderungsbedarf sehe. Ein grundsätzliches Fernstudiumverbot im SGB XII liegt allerdings nicht vor.

Zumindest bei der Wohnung wird es auch im SGB XII eine Karenzzeit geben und das sogenannte Schonvermögen wird im SGB XII auf dauerhaft 10.000 Euro erhöht. Ebenso wird ein angemessenes KFZ nicht angerechnet. Schüler:innen, Studierende und Azubis unter 25 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Eltern leben, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten, dürfen zukünftig 520 Euro aus einem Minijob oder von ihrer Ausbildungsvergütung behalten. Auch wird das Mutterschaftsgeld zukünftig nicht mehr als Einkommen angerechnet.

Im Koalitionsvertrag wurde sich auch darauf geeinigt, dass auch die Zuverdienstmöglichkeiten für Rentner:innen verbessert werden sollen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass im Rahmen weiterer Gesetzgebung entsprechende Anpassungen auch im SGB XII stattfinden.

Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde sich darauf geeinigt, dass es einen angemesseneren und schnelleren Inflationsausgleich bei der Regelsatzberechnung geben wird. Dies gilt dann für alle Leistungsbezieher:innen der Grundsicherung (nach SGB II und SGB XII).

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

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